Volltext: Chronik der Goiserer Stahelschützen

VII. 
Gewinn und Anteil über Sommer 
Der Schütze kann über Sommer 3 Haupt und 6 Infention Beste gewinnen. 
Sollte ein Schütze noch mehr gewinnen so fällt daß Best auf den nächsten be- 
sten Schützen. Wird an einen Sonntag nicht geschossen so ist jeder außer dem 
festgesetzten Leggelde Straffrei das zugebende Best fällt der Schützenkasse an- 
heim. 
[X. 
Sobald ein Schütze eingetreten ist und geschossen hat und bleibt ohne genü- 
genden Grund aus, so wird er nach den betreffenden Punkten der Schützen- 
ordnung bestraft. (Siehe Punkt IV u. V!) 
A, 
Das Schießen für einen anderen wird nur in folgenden Fällen gestattet wenn 
der Schütze eine körperliche Beschädigung innerliche Krankheit, oder sonst 
wie den Schießen fern bleiben muß. In diesen Fällen kann sich der Schütze sel- 
ber einen Ersatzmann wählen und zwar bei allen Schießen beim Schützenmahl 
sowie beim Nachschießen. 
XI. 
Jene Schützen welche den Sommer über weder geschossen noch gezagt haben 
und zum Schützenmahl der Beitritt zu teuer war, wird künftig hin zum Nach- 
schießen nicht mehr zugelassen. 
XII. 
Zur Erhaltung der Schießstätte wird ein Reservefond angelegt im die nötigen 
Mittel zur Anschaffung an Materalien bei allfälligen Reparaturen, kaufen zu 
können, dazu sind ihn jeden Schützenjahr 10 K Cart W? Als Fondsbeitrag zu 
zahlen. 
XI. 
Laut Beschluß der Schützengesellschaft vom 7. April 19 12 hat jeder Schütze, 
welcher an Beiträgen Rückständig ist den vorletzten Sonntag vor den Schüt- 
zenmahl bar zu entrichten widrigenfalls er ohne weiteren Grund ausgeschlos- 
sen werden kann ohne etwas zu rückzuzahlen.“. Soweit die Poserer Schüt- 
zenordnung aus dem Jahre 1919 auf Grund der bestehenden Ordnung von 
a 
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Die Poserer Stahelschützen
	        
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