Volltext: Chronik der Goiserer Stahelschützen

VL. 
Austritt 
Tritt ein Schütze aus ohne einen triftigen Grund, so fällt sein Anteil der Kasse 
anheim Ausnahmen werden gemacht wenn ein Schütze nicht mehr in der La- 
ge ist hierorts zu bleiben oder geschäftlich sowie auch durch Krankheit ver- 
hindert ist der Gesellschaft anzugehören. 
Sollte ein Schütze der Gesellschaft eine Schande machen sich strafbaren Hand- 
lungen oder sich sonstwie unangenehm Benehmen sich aneignen so ist die Ge- 
sellschaft berechtigt Ihn auszuschließen und wird Ihm nur das allgemeine Leg- 
geld zurückbezahlt pro Sonntag. 
VI. 
Rechte und Pflichten der Schützen 
Jeder Schütze hat das Recht Liste und Kasse öfters zu kontrolieren um dort ei- 
nen Fehler zu entdecken und diesen sogleich den Schützenmeister oder dessen 
Stellvertreter zu melden. Sollte dieser nicht anwesend sein, so hat ein Schütze 
Liste und Kasse genau und gewissenhaft zu führen. Jeder kann beliebige An- 
träge stellen die die Gesellschaft zur Beratung bringt. Sollte jedoch eine beson 
dere Beratung statt finden so wird allen abwesenden Schützen Ort und Zeit be: 
kannt gegeben. Die Stimmenmehrheit wird zum Beschluß erhoben. 
VI 
Auf grund der Abstimmung vom 2. Juni 1889 werden betreff der Aufnahme 
und Einzahlung folgendes festgestellt. Diejenigen welche nur den ganzen 
Sommer zahlen und nicht schießen, zahlen pro Sonntag 100 h (darüber steht 
S. 70 gr.) geben kein Best und sind auch der Strafe der Abwesenheit nicht 
unterworfen. Auch werden von nun an die Schußzeiten in 2 Hälften geteilt 
und zwar I. vom 1. April bis 15 Juli II. vom 15. Juli bis Ende Oktober dieje- 
nigen welche in der ersten Hälfte beitreten zahlen jeden Sonntag 100 h 
(durchgestrichen darüber S O. 70) die in der 2ten Hälfte beitreten zahlen für 
die Sonntage der l1ten Hälfte ? h (unleserlich) (darüber S O. 90) für die 2te 
Hälfte ? h und zahlen dann als Schütze wieder nur ? h (daneben S O. 70). Je- 
ne welche am letzten Sonntag noch als Schütze beitreten zahlen für jeden 
Sonntag ? h ohne Eintrittsgebühr falls Sie dieselbe nicht schon früher bezahlt 
haben.“ 
Die Poserer Stahelschütze.. 
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