Volltext: Chronik der Goiserer Stahelschützen

Schießen eröffnen und am Ende die besten Schüsse ausgemessen, und nach- 
dem die Bester verteilt werden. Sollten sich 2 Schüsse gleichen so. macht ein 
Ritterschuß den Entscheid. 
Alle Sonntage sind 2 Bester vorhanden und zwar im Wert von a 100 h, b 50 
h. Jeder Schütze verpflichtet sich je nach der Schützenanzahl solche Bester zu 
geben. Er hat wenn die Reihe an ihm kommt dieses Geld Ihn die Schützen- 
kasse zu geben wovon der Schützenmeister oder dessen Stellvertreter die Be- 
ster einkauft. Ferner hat jeder Schütze eine Scheibe zu bringen und zwar so 
oft Ihn daß Bestgeben trifft widrigen Falls er eine Krone ın die Kasse zu ent- 
richten hat. Jeder Schütze kann sich Schüsse kaufen je nach belieben und hat 
auch durch dieselben einer einen besseren Schuß erreicht als die vorherge- 
henden. Ferner hat jeder Bestgewinner a 30 h b 20 h den Bolzträgern zu ent- 
richten. 
IV. 
Schießregeln 
Es werden an einen allgemeinen Sonntag auf den Haupt 6 auf der Infention 
10 Schuß gemacht, wovon auf den Haupt jeder 5 auf der Infention:6 Kreise 
zu machen hat, alle übrigen Kreise ziehen nichts aus der Kasse. Kann ein Schüt- 
ze auf einen anderen Fleck als der Ihm bezeichnete so zahlte er ebenfalls auf 
den Haupt 4 Heller auf Infention 4 h als Strafe in die Kasse. Kaufschüsse kön- 
nen abgegeben werden wenn alle freiwillig gestattet. (‚Kaufschüsse kön 
nen.....bis......freiwillig gestattet‘ ist mit Bleistift durchgestrichen). 
Der Kaufschuß auf den Haupt kostet 8 h wenn jeder Kreis 4 h aus der Kasse 
zahlt. Der Kaufschuß auf der Infention kostet 4 h wenn jeder Kreis 2 h aus der 
Kasse zieht. Zum Schaden der Kasse wird jedoch nichts ausbezahlt. Bleibt ein 
Schütze ohne Entschuldigungsgrund fern so hat er 10 h Strafe zu entrichten. 
(Auch dieser Absatz ist mit Bleistift gänzlich gestrichen.) 
V. 
Ausnahmen von Strafbaren Weckbleiben sind Krankheit Militärdienst oder ge 
schäftliche Obliegenheiten. 
Xi 
Die Poserer Stahelschützen
	        
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