Volltext: Chronik der Goiserer Stahelschützen

Sie wußten um die Schießleidenschaft ihrer Untertanen und kannten genug 
Beispiele, was daraus entstehen konnte. Man erinnert sich an die Zusammen- 
rottungen der Knappen im Salzkammergut und an Bauernaufstände, aber 
auch an das Wildern der Salzkammergütler in den kaiserlichen Waldungen. 
König Ferdinand I. verbot den Arbeitern und Bauern das Waffentragen gänz- 
lich, er faßt dies in einem Generalmandat folgend zusammen: „Nun bedenken 
Wir, daß nit noch guet is den gemainen Man die Pugsen täglichen tragen und 
gebrauchen zu lassen ....“ 
Erzherzog Karl milderte dieses Patent während seiner Regenschaft, bloß durf- 
ten die Untertanen ihre Büchsen „nit auff alle Kirchtäge unnd sonnsten bey 
inen haben.“. 
Kaiser Maximilian I. wurden Beschwerden entgegengebracht, daß in mehre- 
ren Orten im Herzogtum „Österreich ob der Enns“ bei ihren Häusern mit 
Büchsen und Staheln Freischießen abgehalten werden. Dieses Freischießen 
wurde bei den Bauernhäusern gänzlich verboten. Es gab zu dieser Zeit im Salz- 
kammergut die privilegierten Schützengesellschaften, welche vom Landesfür- 
sten genehmigt und im Genuß eines „Schützenvortls“ waren, die Mitglieder 
waren katholische Bürger und Beamte. 
Die sogenannten „wilden Schützengesellschaften“ (Winkelschießstände) wur- 
den vom Landesfürsten verboten, die Mitglieder waren Arbeiter und Bauern, 
meistens protestantisch. 
Vom Schützenwesen war, wenn es dem Staatsinteresse entsprach, keine Gefahr 
zu erwarten, es wurde sogar gefördert, auf der anderen Seite wurden es hef- 
tigst bekämpft. 
j ährend des 17. Jh. tauchen keine Nachrichten über Winkelschieß- 
47, stände und wilde Gesellschaften auf. Auch das Armbrustschießen 
, wird mit keinem Wort mehr erwähnt. Entscheidend für diesen Um- 
stand, wie Grieshofer schreibt, dürfte die militärische Niederwer- 
fung des Protestantenaufstandes zu Beginn des Jahrhunderts gewesen sein. 
Existentielle Sorgen und Furcht vor den Religionskommissionen werden zu- 
mindest in der ersten Zeit die Lust am Schießen genommen haben. Demge- 
genüber strebt das Scheibenschießen auf den privilegierten Schießständen ei- 
nem Höhepunkt zu. Innerhalb eines Monats erhielten die Gesellschaften von 
Gmunden, Ischl und Ebensee einen Schützenvortl zugebilligt. Am 26. Juli 
1628 wurde der Vortl den Gmundnern neu bestätigt, ebenso den Ebenseern, 
weil sie sich bei der jüngsten Bauernrebellion männlich und standhaft gezeigt 
Beginn des Schützenwesens im Salzkammergut 
jC
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.