Volltext: Der Markt Riedau

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Da in Riedau nebst den Webern auch viele Schuh- 
macher ihr Gewerbe ausübten, gab Freiherr Bar- 
tholomae von Dietrichstein 1609 die Handwerks- 
ordnung für Schuhmacher für den Marktbereich 
Riedau heraus; diese umfaßte 18 Punkte. Sie be- 
inhaltete vor allem Vorschriften für die Meister 
prüfung, Ansiedlung und Abhaltung von Märkten 
zum Schutze der heimischen Gewerbetreibenden 
Interessant ist die Begebenheit, daß der Badeı 
(Kurheiler) zu Riedau 1615 beim Landgericht Er- 
lach/Neumarkt von den Ofensetzern angezeigt 
wurde. 
Am 12. Jänner 1628 erhielt die Handwerksord- 
nung der Weber zu Riedau die kaiserliche Bestäti- 
gung. 
1646 waren in Riedau noch 30 Weber verzeich- 
net. Sie mußten nach der Weberordnung der 
Herrschaft jährlich je 1 Pfund Wachs abgeben. 
Erwähnen möchte ich noch einige alte Ausdrücke 
aus dem Kreis der Wirtschaftstreibenden. So ist 
das Wort „Stöhr“ in den letzten Jahren in Verges- 
senheit geraten. Damit wurde zum Ausdruck ge- 
bracht, daß Schuster, Schneider, auch Tischler, 
Sattler und Schmiede zum Bauern kamen und 
dort die Waren an Ort und Stelle anfertigten und 
Geräte ausbesserten. Darum sind in alten Bauern- 
höfen noch Schmiede- und Tischlerwerkstätten 
anzutreffen. 
Bis ca. 1925 war „auf die Stöhr gehen“ in unserem 
Gebiet noch üblich. Man darf nicht vergessen, daß 
der Bauer für die teils zahlreichen Familienmit- 
glieder und Dienstboten für Bekleidung zu sorgen 
hatte. Die Grundprodukte entnahm der Bauer aus 
den Erzeugnissen der eigenen Wirtschaft. Ich darf 
hier nur kurz erwähnen, daß er beim Verkauf ei- 
nes Rindes vom Fleischhauer die Haut zurückver- 
langte, beim Gerber zu Leder verarbeiten ließ, 
ferner die Wolle selbst gesponnen wurde. 
Hausierer gingen ins „Gei“ — „Gau“. Damit war 
zu verstehen, daß Marktfahrer — vor allem Frauen 
mit Stoffbündeln — von Haus zu Haus gingen, um 
ihre Waren zu verkaufen. 
Am 14. Jänner 1666 wurden von Kaiser Leo- 
pold I. für Riedau die Marktrechte bestätigt und 
zusätzlich ein Jahrmarkt am 1. Sonntag der Fa- 
stenzeit genehmigt. 
Von 1744 bis 1752 wurde gegen Bayern eine 
Grenzsperre verhängt; dadurch fanden die er- 
zeugten Waren keinen Absatz mehr. Die Bürger 
verarmten. 
Um 1767 wird zum ersten Mal von Tabakkrä- 
mern gesprochen. In Riedau waren verschiedene 
handwerkliche Gewerbe vertreten, wie auch in 
Auswärtige Webermeister aus Neumarkt, Gries- 
kirchen und Offenhausen kauften sich bei deı 
Riedauer Zunft ein, um so die Ware in Riedau 
verkaufen zu dürfen. Unser Markt war damals 
wirtschaftlicher Mittelpunkt. Die Bevölkerung 
war sehr wohlhabend. 
Leinenhändler aus Regensburg, Braunau, Schär- 
ding und Ried im Innkreis kamen hierher, um We- 
bereiprodukte zu kaufen. Sie blieben einige Tage 
mit ihren Pferdegespannen hier. 
Riedau hatte nebst Ried im Innkreis und Wels die 
kaiserliche Genehmigung, Wochenmärkte abzu- 
halten. 
Diese Märkte waren am 25. Februar (Matthias), 
25. Juli (Philipp-Jakobi), 27. Mai (Magdalena) 
und am 11. November (Martini) jeden Jahres.
	        
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