Volltext: Der Markt Riedau

Verschiedene Berichte und 
Anekdoten 
Sin 14jähriges Mädchen ftahl aus dem Opferftock bei der 
Krippe Geld. ALS Strafe wurde ihr die Halsgeige um den 
Hals gelegt, und e& mußte fo zweimal durch den Markt 
gehen. j 
Sin lediges „Dienftmenfch“ aus Raab wurde wegen Kie- 
derlichen Lebenswandels dreimal in der Geige vom SGe- 
richtsbiener um den Burgfried herumgeführt und an die 
Schandfäule vor der Kirche (beim Pranger) angebunden 
und dann des Marktes verwiefen. 
Im Zotenbuch des Pfarramtes Zell/Pram und Raab ift 
auf Seite 1738/363 folgendes eingetragen: 
November 
den 1., erften November begraben worde Mathias Kraft 
Schmidt zu Altenfchwendt, ift mit Pferdt und Karren in 
zin mörgl Frub bey den Bauer am berg zu nachts beim 
heimfahren gefallen, alwo er den 31. oct. früh todt gefun- 
den WworDe. | 
Sünf SFleifchhauer wurden wegen „Fleifchaufichlags“ 
Zeuerung), den fie nicht gemeldet hatten, beftrait. Sie 
waren der Vorladung nicht gefolgt. Deshalb wurden fie 
Ainige Stunden in den Kotter gefteckt und mußten drei 
Reichftaler Strafe bezahlen. Außerdem mußten fie der 
Herrfchaft und der gefamten Bürgerfchaft um 10 Pfennig 
Sleifch geben. x 
m 12. Jänner 1628 wurde die Handwerksordnung für 
die hiefigen Leinweber herausageaeben. 
1713 wurde ein Bauer um 4 fl beftraft, weil er an einem 
Safttag STeifch gegeffen hatte. 
Die hiefigen Schneider waren durch das viele Gefchäft 
und den Meichtum fehr übermütig geworden und arbeite- 
ten nichts mehr. Daraufhin ließ der Marktrichter fie alle 
in den Kotter Itecken. 
1719 wurde ein Bürgerfohn mit zehn Karabatfch- 
Streichen beftraft (Schläge auf den Hinterleib), weil er 
einen Burfchen, der in den Arreft eingeliefert werden foll- 
te, beimlich aus dem Haus entfliehen ließ. 
Einer notorifch diebifchen und liederlichen Perfon wurde 
jur Strafe ein Kranz aus Stroh auf das Haupt gefetzt, 
die „Geige“ mit zwei daranhängenden Flederwijchen um 
ven Hals gelegt und fo Sffentlich auf den Marktplatz 
zeftellt und zweimal in diesem Koftum im Markt herum- 
zeführt. 
Cinem Bürger, der in feinem Haus allerlei SGefindel be- 
herbergt und der Schlechtigkeit Vorfchub geleiftet hatte, 
defahl die Herrfchaft (Marktrichter), binnen fechs Wochen 
Das Haus und den Markt zu verlaffen. 
Cin Marktdiener drohte 1724, den ganzen Markt anzır- 
yunden, falls er feine Dienftftelle verlieren follte. Er wur- 
de in „Cifen“ gelegt, Fonnte fich aber befreien und wurde 
nie mehr in Riedau gefehen. 
Um 1729 wurde ein Bürger, der genügend Geld hatte, 
ein Haus aber verfallen ließ, fo lange in den Kotter 
geftectt, bis fein Haus repariert war. Er wurde dann zur 
Zahlung der Reparaturkoften gezwungen. 
1791 wurde eine böfe Witwe, weil fie den Marktrichter 
öffentlich befchimpft hatte, eine halbe Stunde lang auf die 
‚Schandbühne“ geftellt und mit der Auffchrift „Wegen Sf- 
jentlicher Befchimpfung des vorgefetzten Marktrichters“ 
verfehen. 
Dereits erwähnter Bäckermeifter war einer der erften Au- 
tobefitzer in Riedau. Eines Tages fuhr er nach Ried. In 
Walchshaufen verlief die alte Straße in einer Kurve um 
än Hausecek, Um Feinen Unfall zu verurfachen, ftellte er 
das Auto in der Wiefe ab, fhaute um das Hauseck. 
Nachdem er Fein entgegenfommendes Auto fah, ftieg er 
mieder ein und fuhr weiter.
	        
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