Volltext: Markterhebung der Gemeinde Wallern an der Trattnach

Vorwort 
Als Gemeindereferent der OÖ. Landesregierung möchte ich 
4er Gemeinde Wallern an der Trattnach und ihren Bewohnern 
meine herzlichsten Glückwünsche zur Markterhebung ent- 
Dieten. ' 
Die Gemeinde Wallern an der Trattnach, deren geschichtliche 
‚Nurzeln bis ins 9. Jahrhundert zurückreichen, wurde schon 
1583 als »Marcth« bezeichnet. Für die aus den vergangenen 
Jahrhunderten stammenden traditionellen Markttagen am 
25. Mai und am 14. September erhielt die Gemeinde bereits 
1953 Marktrechte zuerkannt. 
Durch die günstige Verkehrslage im Städtedreieck Wels, 
Grieskirchen, Eferding hat die Gemeinde auf wirtschaftlichem 
Gebiet aber besonders in den letzten zwei Jahrzehnten stän- 
dig an. Bedeutung gewonnen. Heute beherbergt die Gemeinde 
51 Gewerbebetriebe. _ 
Eng mit der wirtschaftlichen Entwicklung ist eine Zunahme der 
Einwohnerzahl verbunden, die seit. dem Jahre 1961 einen 
Zuwachs verzeichnen kann, der wesentlich über dem Durch- 
schnitt des Bezirkes Grieskirchen und des Landes Oberöster- 
‚eich liegt. Darüber. hinaus hat sich die Gemeinde vor allem 
nach dem 2. Weltkrieg zu einer bevorzugten Wohngemeinde 
entwickelt. 
Mit der Erhebung zum Markt wurde die Bedeutung der Ge- 
meinde für den Bezirk Grieskirchen und darüber hinaus für das 
3undesland Oberösterreich anerkannt und gewürdigt. In 
diesem Zusammenhang seien mir einige Bemerkungen über 
die Bedeutung und die Aufgabenstellung unserer Gemeinden 
gestattet: 
Die Gemeinden haben als erste politische Körperschaft in 
Zsterreich durch ein hohes Maß an Selbstbestimmung der 
Gemeindebürger die demokratische Staatsordnung schon im 
19, Jahrhundert eingeleitet bzw. vorweggenommen. Im provi- 
sorischen Gemeindegesetz von 1849 kam dies in dem pro- 
grammatischen Satz zum Ausdruck: »Die Grundfeste des 
reien Staates ist die freie Gemeinde«. Die heutige österreichi- 
sche — in Europa einzigartig dastehende — Gemeindeautono- 
mie hat aber erst mit der Gemeindeverfassungsnovelle 1962 
'hren Abschluß und Höhepunkt ‚gefunden. Auf dem Boden 
dieser verfassungsrechtlichen Grundsätze hat im Jahre 1965 
der OÖ. Landtag eine neue Gemeindeordnung verabschiedet 
ınd am 21. März 1979 diese Gemeindeordnung novelliert. Mit 
dieser Novellierung konnte eine weitere Verstärkung der 
Yemokratisierung in unseren Gemeinden erreicht werden, 
nobei vor allem mehr direkte Mitbestimmung der Gemeinde- 
dürger an den Problemen und Aufgaben in den Gemeinden 
ınd mehr Information der Gemeindebürger von seiten der 
Aemeindefunktionäre als besonderer Fortschritt hervorzu- 
heben ist. Im übrigen läßt sich die Aufgabenstellung der 0Ö. 
memeinden als Daseinsvorsorge‘ für ihre Bewohner defi- 
nieren. 
‚ch darf abschließend der Gemeindevertretung sowie der Be- 
völkerung von Wallern an der Trattnach zur Markterhebung 
noch einmal meine herzlichsten Glückwünsche aussprechen. 
Möge die jüngste Marktgemeinde unseres Bundeslandes 
auch weiterhin eine positive Entwicklung nehmen. 
Dr. Karl Grünner 
_andeshauptmann-Stellvertreter
	        
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