Volltext: Festschrift zur Markterhebung St. Martin im Mühlkreis

Al 
Da. 
ER_lANDESHAUPTMANN 
VON OBERÖSTERREICH 
beurkundet 
daß die oberösterreichische Landesregierung in ihrer 
Sifzung am 1.ORFfober 1984 im Grunde des 83 Abs.1 
der O. 5. Gemeindeordnung 1979, LOBL.Nr. 119 , die 
GEMEINDE. 
7 A / 
im ZNühlkreis 
im politischen Bezirk Rohrbach in Anerkennung der 
besonderen wirtschaftlichen, Rulturelen und 
historischen Bedeufung zum 
erhoben hat; die Gemeinde 
5t. Martin im MüÜühlRreis ist 
berechtigt, die Bezeichnung 
„MARKTGEMEINDE,” 
zu führen. 
DL. Marktgemeinde St. Martin im Mühlkreis führt 
weiterhin das von. der oberösterreichischen Landes- 
regierung in der Sitzung am 15, Jänner 1973 verlichene 
ee ae die von de De a muaten 
andestegierung in der genannten Sitzung genehmig 
Semeindefarben. S 
© 
Der lendeshauptmann von 
Oberösterreich 
Linz ‚am 1.ORfober 1984 
\osef 
Ratzenvock
	        
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