Volltext: Steuer=Büchel für den Pfarrhof

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Steuerbezirk 
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für den 
N ro. der Blattseite im Einzahlungẽ⸗Hauptbuche. 
Nro.. der Blattseite im Besitzstandes-Hauptbuche. 
Die Steuer ist in vier Raten, und zwar längstens bis 
18ten März IZßten September 
1Ihßien Jununn 18ien Dezember 
jedesmal mit dem vierten Theile der ganzen Jahres— 
Schuldigkeit zu entrichten. 
Wer die Steuer zur Verfallzeit nicht erlegt hat, ladet die patent⸗ 
mäßige Exekution auf sich. — Eine besondere Ansage zur 
Steuer-Einzahlung findet nicht mehr Statt. 
— — 
1 
Die Parteien werden aufmerksam gemacht, daß zum Beweise der 
Giltigkeit einer jeden geleisteten Steuer⸗ und Umlagen-Zahlung die 
Empfangs-Bestätigung zweier Beamten mittelst shrex cigen- 
händigen Unterschrift erforderlich ist.
	        
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