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Steuerbezirk
Wohnort⸗ 2
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für den
N ro. der Blattseite im Einzahlungẽ⸗Hauptbuche.
Nro.. der Blattseite im Besitzstandes-Hauptbuche.
Die Steuer ist in vier Raten, und zwar längstens bis
18ten März IZßten September
1Ihßien Jununn 18ien Dezember
jedesmal mit dem vierten Theile der ganzen Jahres—
Schuldigkeit zu entrichten.
Wer die Steuer zur Verfallzeit nicht erlegt hat, ladet die patent⸗
mäßige Exekution auf sich. — Eine besondere Ansage zur
Steuer-Einzahlung findet nicht mehr Statt.
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1
Die Parteien werden aufmerksam gemacht, daß zum Beweise der
Giltigkeit einer jeden geleisteten Steuer⸗ und Umlagen-Zahlung die
Empfangs-Bestätigung zweier Beamten mittelst shrex cigen-
händigen Unterschrift erforderlich ist.