Volltext: Die Grundlagen des jüdischen Volkes

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Stellen, welche die „sittliche" Einstellung beweisen sol 
len, meist bedeutungslose Meinungen nicht allgemein 
anerkannter Rabbiner und haben daher praktisch nichts 
zu bedeuten. Umso lieber bedient sich aber ihrer das 
Judentum dann, wenn es gilt, die „Harmlosigkeit" der 
jüdischen Gesetze darzutun. 
Eine feste Lehrstelle ist beim Judentum gleich 
falls nicht vorhanden, womit alle Erklärungen einzelner 
oder mehrerer Rabbiner immer nur persönliche Mei 
nungen sind und keineswegs Einfluß auf die übrigen 
Juden haben. 
Wollte man dem Judentum Glauben 
schenken, daß es sich von den talmudischen 
Gemeinheiten lossagt, dann müßte jeder 
einzelne Jude der Erde gesondert diese 
Erklärung abgeben. 
Dazu kommt, daß in den jüdischen Gesetzen Be 
stimmungen vorgesehen sind, die von vornherein jede 
Erklärung des Judentums als wertlos erscheinen 
lassen, wie etwa ein Eid „bloß des Friedens wegen". 
Mehrere derartige Stellen wurden bereits an 
geführt und selbst die Erhärtung einer jüdischen Er 
klärung durch einen Eid ist wertlos, wenn derselbe „im 
Herzen vernichtet" werden darf. 
Daß es also in den jüdischen Gesetz 
büchern zufällig auch Stellen gibt, die 
keine ausgesprochenen Gemeinheiten dar 
stellen, ist richtig, genau so wie feststeht, 
daß jedem Juden die Auslegung selbst 
überlassen bleibt. Für welche Auslegung 
sich das Judentum in allen Zeiten ent 
schieden hat, das beweist die Geschichte, 
nämlich für das Verbrechen!
	        
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