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Stellen, welche die „sittliche" Einstellung beweisen sol
len, meist bedeutungslose Meinungen nicht allgemein
anerkannter Rabbiner und haben daher praktisch nichts
zu bedeuten. Umso lieber bedient sich aber ihrer das
Judentum dann, wenn es gilt, die „Harmlosigkeit" der
jüdischen Gesetze darzutun.
Eine feste Lehrstelle ist beim Judentum gleich
falls nicht vorhanden, womit alle Erklärungen einzelner
oder mehrerer Rabbiner immer nur persönliche Mei
nungen sind und keineswegs Einfluß auf die übrigen
Juden haben.
Wollte man dem Judentum Glauben
schenken, daß es sich von den talmudischen
Gemeinheiten lossagt, dann müßte jeder
einzelne Jude der Erde gesondert diese
Erklärung abgeben.
Dazu kommt, daß in den jüdischen Gesetzen Be
stimmungen vorgesehen sind, die von vornherein jede
Erklärung des Judentums als wertlos erscheinen
lassen, wie etwa ein Eid „bloß des Friedens wegen".
Mehrere derartige Stellen wurden bereits an
geführt und selbst die Erhärtung einer jüdischen Er
klärung durch einen Eid ist wertlos, wenn derselbe „im
Herzen vernichtet" werden darf.
Daß es also in den jüdischen Gesetz
büchern zufällig auch Stellen gibt, die
keine ausgesprochenen Gemeinheiten dar
stellen, ist richtig, genau so wie feststeht,
daß jedem Juden die Auslegung selbst
überlassen bleibt. Für welche Auslegung
sich das Judentum in allen Zeiten ent
schieden hat, das beweist die Geschichte,
nämlich für das Verbrechen!