Volltext: Die Grundlagen des jüdischen Volkes

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Gut. und jeder, der sie zuerst in Besitz nimmt, ist im 
Recht." * 1 Baba batra Fol. 54b 
„Die Beraubung eines Nichtjuden ist erlaubt: denn 
es steht (3. Mose 19,13) geschrieben: Du sollst deinen 
Nächsten nicht berauben." Baba mezia Fol. 111b 
„Woher wissen wir, daß das Verlorene eines Nicht 
juden erlaubt ist? Es heißt Deut. 22,3: Mit allem 
Verlorenen deines Bruders, was sagen will: Deinem 
Bruder sollst du es wiedergeben, einem Nichtjuden 
brauchst du es aber nicht wiederzugeben." 
Baba kamma Fol. 113b 
„Wer einem Nichtjuden das Verlorene zurückstellt, 
von dem sagt die Schrift: Nicht wird der Heilige 
(Gott) ihm vergeben." Sanhedrin Fol. 76a 
„Wenn irgendwo die Mehrheit aus Juden besteht, 
so muß man die gefundene Sache ausrufen, wenn 
aber die Mehrheit aus Nichtjuden besteht, so kann man 
sie behalten." Baba mezia Fol. 24a 
„Wenn der Ochse eines Juden den Ochsen eines 
Nichtjuden durch Stoß beschädigt, so ist der Jude nicht 
schadenersatzpflichtig. Wenn aber der Ochse eines Nicht 
juden den Ochsen eines Juden durch Stoß beschädigt, 
so muß er ihm den Schaden bezahlen, gleichviel ob sein 
Ochse von Natur aus stößig war oder nicht." 
Baba kamma Fol. 37b 
„Wenn ein Jude und ein Nichtjude zu Gericht 
kommen und du kannst ihn lossprechen nach dem Gesetz 
Israels, so sprich ihn los: beklagt sich der Nichtjude, so 
sprich, unser Gesetz will es so. Wenn aber nach dem 
Gegenüber den jüdischen Versuchen, dies nur aus 
einen agrarischen Sonderfall zu beziehen, sind die Wider 
legungen des Sachverständigen Dr. Bischofs wesentlich, der 
tatsächlich das Judenrum der Unwahrheit überführt.
	        
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