Volltext: GemeindeNachrichten Nußdorf am Attersee 04 / 2016 (04 / 2016)

3 GemeindeNachrichtenNummer 4 Dezember 2016 Aus dem Gemeinderat Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Wie bereits in der letzten Ausgabe der Nußdorfer Gemeinde Nachrichten angekündigt, kommt es an der Gemeindestraße Lichtenbuch wegen Holzschlägerungsarbeiten zu einer tem- porären Straßensperre. Aufgrund von Verzögerungen konnte die Straßensperre nicht, wie zuvor angekündigt im Oktober/ November stattfinden, sondern musste auf Dezember/Jänner verschoben werden. Die Gemeindestraße Lichtenbuch wird im Bereich des Ar- beitsfeldes (zwischen Haus Reyer, Limbergstraße 29 und Haus Hemetsberger, vulgo Wieserbauer, Limbergstraße 38) aus Si- cherheitsgründen für die Dauer der Fällungsmaßnahmen gesperrt. Es ist daher in den Monaten Dezember/Jänner mit Beeinträchtigungen für die Straßenbenutzer und Fußgän- ger zu rechnen. Je nach Witterung kann sich die Sperre bis Mitte Februar hinauszögern. Der genaue Zeitraum und die Dauer der Sperre werden recht- zeitig mittels Vorankündigungstafeln an der Gemeindestraße Lichtenbuch kundgemacht. Die Umleitungsstrecke führt über den Güterweg Aichereben. Achtung STRASSENSPERRE Limbergstraße im Bereich Reithergupf wegen Holzschlägerungsarbeiten Es wird eindringlich darum gebeten, die zeitlich befristeten forstlichen Sperrgebiete (Betre- tungsverbot), im Besonderen entlang des Wanderweges und an der Gemeindestraße Lichten- buch einzuhalten! Wir danken für Ihr Verständnis! In den letzten Ausgaben der Nußdorfer GemeindeNachrichten haben wir Sie über den Fortschritt in Bezug auf die Überar- beitung des Flächenwidmungsplanes und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes informiert. Alle notwendigen Vorarbei- ten und Überprüfungen sind einstweilen abgeschlossen und somit steht einer öf- fentlichen Planauflage nun nichts mehr im Wege. Gemäß § 33 Abs. 3 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 idgF. wird kundgemacht, dass in der Zeit vom 30. Jänner bis 02. März 2017 der Flächenwidmungsplan Nr. 4 und das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 2 beim Gemeindeamt während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen wird Jedermann, der ein berechtigtes Inter- esse glaubhaft macht, kann in den Flä- chenwidmungsplan Einsicht nehmen und während der Auflagefrist schriftliche An- regungen oder Einwendungen beim Ge- meindeamt einbringen. Jene Grundeigentümer, an deren Grund- stücke sich Änderungen der Flächenwid- mung oder Bebaubarkeit ergeben, werden von der Gemeinde über die öffentliche Planauflage nachweislich verständigt. Nach der öffentlichen Auflage werden die etwaigen Anregungen bzw. Einwendun- gen behandelt und eventuell noch in den Flächenwidmungsplan oder das Örtli- chen Entwicklungskonzept eingearbeitet. In diesem Fall muss anschließend noch- mals die Möglichkeit geboten werden, in die geänderten Planunterlagen Einsicht zu nehmen. Der Gemeinderat hat den endgültigen Flächenwidmungsplan und das Örtliche Entwicklungskonzept zu beschließen, um eine Genehmigung durch die Oö. Lan- desregierung und die damit einhergehen- de Rechtsgültigkeit zu erwirken.
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