Volltext: 500 Jahre Markt Neuhofen

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Das ausübende Organ war der Landrichter, ein Beamter der Grund 
herrschaft. Bemerkenswert für den Kulturzustand dieser Jahrhunderte 
ist, daß man an Zauberei und Hexerei glaubte. Religiöser Fanatismus, 
Einfalt und Habsucht riefen für unsere heutigen Begriffe fürchterliche 
Prozesse hervor. Gleichzeitig wurde auch die Folter angewendet 
als Hauptbeweismittel, auch Tortur oder peinliche Frage genannt. 
Dadurch sollte ein leugnender Übeltäter mangels eines vollständigen 
Beweises zum Geständnis gebracht oder vom Verdacht des Verbrechens 
gereinigt werden. Das Gschwendtner Gericht wurde auch Blut- oder 
Banngericht genannt, weil diese Gerichtsbarkeit für schwere Malefiz 
verbrechen auch als Blutbann bezeichnet wurde. Die Landrichter 
hieben auch noch Pfleger oder Präfekten. Auch in Gschwendt war 
eine Folterkammer eingerichtet und soll dort bis zum Jahre 1843 
noch zu sehen gewesen sein, wiewohl die Tortur bereits durch die 
Kaiserin Maria Theresia am 1. Jänner 1776 aufgehoben worden 
war. Als Scharfrichter wurden meist die Wasenmeister verwendet, 
die wegen ihres Gewerbes als „unehrlich" galten und gemieden 
wurden. Der Ort der Exekution des richterlichen Spruches war für 
das Landgericht Gschwendt in außergewöhnlichen Fällen der Markt 
platz von Neuhofen, wo das Schandgerüst, der Pranger, an dem 
die Züchtigungen und das Zurschaustellen der Deliquenten statt 
fanden, zwischen dem Marktbrunnen und der Mariensäule auf 
gerichtet zu werden pflegte, der übliche Hinrichtungsort war in 
Dürrlindach. Die Chronik des Landgerichtes weiß von manchem armen 
Sünder zu berichten, der den Weg vom Gefängnis in Gschwendt 
bis zum Marktplatz zurücklegen mußte. . Erst im Jahre 1 850 wurden 
die Patrimonialgerichte der Herrschaften zusammen mit den Unter 
tansverhältnissen aufgehoben. 
Für strafrechtliche Vergehen niederen Grades oder Über 
tretungen des Gesetzes in zivilrechtlicher Hinsicht sowie für Ord 
nungsstrafen im Rahmen der Gemeinde, deren Ahndung schon
	        
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