Volltext: Practischer Vorpostendienst

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rung einer Patrouille einem Ober⸗ oder Unterofficier auf⸗ 
zuträgen ist. — Ein Offieier mit 15 bis 20 Mant ist 
zu der weitesten Patrouille stark geuug 
Sollte der Patrouillen⸗-Commandant, der weit zu 
patrouilliren hat, nicht mit einer guten Spezialkarte der 
Gegend versehen seyn, so muß er sich gute Wegweiser zu 
verschaffen wissenn. 
Wenn der Feind in einiger Entfernung steht, und 
man über dieselbe ungewiß ist, oder man nicht weiß, ob 
der Feind gewisse Puncte besetzt hat; so sendet man Pa— 
trouillen aus, um sich seiner Aufstellung zu versichern. 
Diese Gattung der Patrouillen müssen sich dem Feinde der⸗ 
gestalt nähern, daß sie ihn mit eigenen Augen beobachten 
koͤnnen, ohne jedoch von selben entdeckt zu werden; denn 
es bleibt eine Generalregel: »der Feind muß aus— 
patrouillirt werden, ohne daß er es weiß, 
daßer auspatrouillirt worden, oder sie müssen 
durch Landleute aus den nächsten Ortschaften verläß— 
liche Nachrichten einzuhohlen trachten . 
2. Die Patrouillen müss en mit Behuthsamkeit, List, 
Schlauheit ꝛc. ihren Endzweck und ihre Absicht zu errei— 
chen suchen. 
Jede gegen den Feind abgeschickte Patrouille hat 
daher die Gegend in ihren Flanken genau durch Flan— 
keurs durchsuchen zu lassen, um nicht abgeschnitten zu 
werden, und ihren Weg behuthsam, jedoch ohne zu gro⸗ 
ßer Angstlichkeit, nach dem Maße, als ihre Flanken gesi⸗ 
chert sind, fortzusetzen. Sollten sich jedoch zur Seite der 
Patrouille Hügel, Gebuüsche, Doͤrfer, Hohlwege, Thä— 
ler ꝛtc. befinden; so sind die detachirten Leute keineswegs 
an die Strecke von 80 bis 200 Schritte gebunden, son⸗ 
dern sie gehen bis an dieselben, und untersuchen sie. — 
Beym Nebelwetter aber muß die Patrouille ihre Vor⸗, 
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