Volltext: Practischer Vorpostendienst

71 
fordern, diese Regel befolgt, und dort, wo es der Terrain 
gestattet, die beygegebene Cavallerie die Vedettenlinie zu 
besetzen hat; mithin die im Plane zwar nicht angedeu— 
teten doppelten Vedetten, Zwischen⸗ und Cavallerie⸗Posten 
in Anwendung gebracht werden müssen. 
b) Die Aviso⸗Posten 
der 1. Compagnie p, q, r,Ss,t und u; 
der 2. v, w und a a; „ I 
der 3. x, y und 2 CEestehend aus 12 Pa⸗ 
trouill⸗Führern und 46 Manm sind hinter ihren Vedet⸗ 
ten so aufgestellt, daß sie dieselben bey einer Annäherung 
des Feindes aufnehmen, und ihn, die mannigfaltigen 
Terrain⸗Gegenstände benützend, kurze Zeit beschäftigen 
können. 
c) Die Aufnahmsposten 
der 1. Compagnie A, B, C und D; 
ompagne pa I 
der 3. „AU (bestehend aus zwey Officieren 
1Ober⸗ und 10 Unterjägern, 6 Patrouill⸗-Fü—ͤhrern und 
87 Mann) haben ihre Aufstellung auf solchen Puncten 
genommen, von wo aus sie die vorpoussirten Truppen 
gehörig unterstützen, aufnehmen, und den Feind mit 
bielem Vortheile Wider stand leisten konnen. Der Über— 
macht weichend/ ziehen sie sich theils an ihre Unterstützun⸗ 
gen, theils an die Reserven zurü9ck. 
) Die Unterstützungen 
der 1. Compagnie 1und Uz3 
der 2. II; 
der ß8. — (bestehend aus 8 Officieren, 
1Ober- und 5 Unterjägern, 3 Patrouill⸗Führern und
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.