Volltext: Practischer Vorpostendienst

429 
mandanten hierüber die Meldung erstattet. Die Avant⸗ 
garde nimmt hierauf vor dem Defilee eine vörtheilhafte 
Stellung, besetzt alle einfallenden Seitenstraßen, domi— 
nirenden Hoͤhen und vortheilhaft liegenden Dörfer, und 
erwartet so die Ankunft des Trausportes. Diese mar— 
schirt ohne Stockung, und in möglichster Ordnung dürch 
das Defilee; so wie jedoch ein Theil der Waͤgen dasselbe 
hinterlegt hat, so fahren sie / durch die Stellung der Avant— 
garde gedeckt, unverweilt au einem hiezu vortheilhaften 
Punct auf, um das aͤllmaͤhliche Anlangen der ganzen Co⸗ 
lonne abzuwarten / und auf diese Weise jede schädliche 
Trennung zu verhüthen. Die Seitentrupps trachten wäh⸗ 
rend der Passirung des Defilee's, die Flanken desselben 
zu gewinnen, und, durch Besetzung aller daselbst liegenden 
Zugänge / dieselbe zu sichern; die Arriergarde dagegen macht 
Halt, und rückt erst dann dem Transporte nach, wenn 
dieser gänzlich das Defilee passirt, und sich jenseits wieder 
in Marsch gesetzt hat. 
Auch auf Gebirgsstraßen, wo, wegen des nöthigen 
Aus⸗ und Einsperrens die Colonnen leicht getrennt werden/, 
muͤssen die vordern Fuhrwerke, so oft ein Hinderniß hin— 
terlegt worden, anhalten, auffahren, und erst dann den 
Marsch fortsetzen, wenn die getrennten Wägen Zeit gewon⸗ 
nen haben, sich anzuschließen. Dieses Anhalten verzögert 
zwar die Ankunft des Transportes in der Nacht⸗Station/, 
ist aber zu dessen Sicherheit unuingaͤnglich nothwendig. 
Abfüttern und rasten läßt man an einem Orte, wo 
sich Wasser in der Nähe befindet. Die Waͤgen fahren hie⸗ 
zu in mehreren Reihen auf, ohne jedoch die Pferde dabey 
auszuspannen, die Bedeckung stellt sich gegen die vom 
Feinde besetzte Gegend in Schlachtordnung, stellt ringsum 
Feldwachen aus, und trachtet jede Beweguͤng des Feindes 
durch ausgeschickte Patrouillen so schuell, als imoͤglich, zu 
erfahren. Bey groͤßern Convdis werden die vordern Ab⸗
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.