Volltext: Practischer Vorpostendienst

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ihre Ausspaͤhungen sehrerschweren. Das Vorzüglichste, 
was dazu beytraägt, ist daß die Officiere inn den vffentli⸗ 
chen Gasthaäusern — besonders? in Feindesland, wo die 
Wirthe gemeiniglich diejenigen sind, an die sich der Feind 
wegen Nachrichten verwendet, oder an solchen Orten, wo 
Jedermann freyen Zutritt hat⸗— nie von Dienstsachen, 
aim wenigsten aber vom Stand!und Verpflegung der: Re— 
gimenter oder Operationen, wenn sie auch nur Vermu— 
thungen sind, oder anderen Sachen, deren Kenntniß dem 
Feinde nützlich? seyn könne, laut⸗sprechen viel weni— 
ger darüber disputiren, weil sie nie sicher seyn koͤnnen, 
ob sich nicht Jemand in der Gesellschaft befindet, der der⸗ 
gleichen Gespräche auffaängt, und davon einen für uns 
sehr nachtheiligen Gebrauch macht. Wenn auch das Re— 
glement dieses nicht verböthe, so sollte es uns selbst die 
Vernunft verbiethen, weil es wahrlich keinen vernünfti— 
gen Mann gut kleidet, wenn er, ohne Unterschied des 
Orts, von Dingen spricht, welche, wenn sie der Feind ere 
faͤhrt, der Armee Schaden bringen können. — 
Ofters finden sich solche Krämer, Kurzwaaren⸗ 
händler und Händlerinnen in den Dörfern sogar, wo die 
aͤußersten Posten stehen, ein, und suchen ihre Lage und 
Stärke, so wie auch den Gang ihrer Patrouillen auszuspä— 
hen; sobald der Officier, der auf einen solchen Posten 
commandirt ist, einen solchen Menschen ansichtig wird, 
soll er solchen augenblicklich arretiren, und selbst dann, 
wenn er sich auch mit einem Passe ausweisen koͤnnte, an 
den Vorposten-Commandanten zurück schicken, und nie— 
mals dulden, daß sich solche Menschen im Bezirke der Vor⸗ 
posten aufhalten. 
WBemerkt ein Posten⸗Commandant, daß bey einem 
Einwohner des Orts, es sey Pfarrer, Beamte oder Wirth, 
perschiedene Menschen aus und eingehen, so soll er solche 
genau beobachten lassen; — am besten wird es seyn, wenn
	        
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