Volltext: Practischer Vorpostendienst

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Zur allgemeinen Regel dient jedoch, daß dasselbe nur so 
stark beladen werden darf, damit das Wasser nicht höher, 
als bis über die untern Floßbalken gehe; auch ist bey 
jedem Flosse darauf zu sehen, daß seine Breite nie mehr, 
als ein Drittheil seiner Länge betrage. 
Bey dem Übergange selbst wird dieser obiger Maßen 
beladene Floß von zwey der besten und stärksten Schwim— 
mern, neben welchen ein Paar andere, um sie im Nothfall 
ablosen zu können, durch einen en Bandelier umhabenden 
Strick, oder durch zusammen gedrehte Wieden gezogen. 
Vor dem Flosse befindet sich als Avantgarde mehrere 
mit Säbel bewaffnete Mannschaft, die so viel, wie mög— 
lich, in einem Glied beysammen bleiben, und in der groͤß— 
ten Stille an das andere Ufer schwimmen muß, um dort 
das Landen des Flosses und der übrigen Mannschaft ge— 
gen einen unvermutheten Angriff zu decken . 
Sobald man das Ufer erreicht hat, läßt man, wenn 
man mit Schiffen übergesetzt ist, die Leute aus denselben 
heraussteigen, und formirt sich. Zur Sicherheit der Schiffe 
und Schiffleute werden bey jedem Schiffe drey verlaͤßliche 
Mann zurückgelassen, welche diese wohl bewachen, und 
nicht einen Augenblick aus dem Auge lassen. Die übrige 
Mannschaft wird in zwey Theile getheilt, und sucht durch 
Wasserrisse, Gebüsche u. s. w., ganz in der Stille gegen 
den Posten vorrückend, denselben von allen Seiten einzu— 
schließen; fallen, ohne zu schießen, mit dem blanken Ge⸗ 
wehre auf ein Signal den feindlichen Posten an, suchen 
sich zuerst seiner Waffen zu bemächtigen, und nehmen 
Alles gefangen; dann aber schifft man sich gleich wieder 
mit den Gefangenen ein, und fährt wieder zurück. 
Siebentens. Kann man erobertes feindliches Ge⸗ 
schütz nicht mitnehmen, so vernagelt man es, und wirft 
es in das Wasser. Die Nägel, womit man das Zundloch 
vernagelt, liegen gewöhnlich vorräthig in den Protzkästen;
	        
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