Volltext: Practischer Vorpostendienst

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kann dieser Fuͤhrung, besonders wenn schwer Verwundete 
zurück zu bringen sind, und ein erneuertes Gefecht nicht 
so bald zu besorgen ist, ein ärztliches Personale, wann 
einer, besonders bey detachirten Posten und sonstigen 
Commando's vorhanden ist, beygegeben werden. 
c) Wegein Prar do m Man muß ?nahnlich dem 
Feinde, der um Pardon bittet, denselben gewähren; 
denn er hört auf, ein Feind zu seyn, wenn er unbe— 
waffnet ist. Um so grausamer und gegen alle Grund— 
sätze der Humanitaͤt waͤre es, wenn man an den un— 
mächtigen feindlichen Blessirten seinen Muth kühlen 
wollte. 
d) Wegen Gefangenen. Gefangene im Feindes— 
lande oder Gewalt müssen sich ihres Eides und Ehre 
stets erinnern; daher keine fremden Dienste anneh— 
men, den ihnen vorgelegten Fragen, wegen der Stärke, 
Truppengattung, Stellung u. s. w. auf eine geschickte 
Art ausweichen, und im unmöglichen Falle Unwahr— 
heiten angeben. p —X 7 
Es wird auch jede Mißhandlung feindlicher Gefau— 
genen in unserer Macht auf's Strengste verbothen. 
e) Vom Beute machen. Am wenigsten ist Frey⸗ 
beute zu erlauben, denn sie ist zu sehr mit Unbillig— 
keiten verbunden. Der Schnaufer gewinnterndie 
Braven, die ihre Schuldigkeit thun und den Angriff 
unterstützen, kommen zu kurz. e 
UÜlbrigens ist eine nachtheilige Folge des auf Beute 
Ausgehens, daß sich die Truppe zerstreut, Biethet sich 
nun inzwischen ein günstiger Augenblick, einen wesentlichen 
Streich auszuführen, so müßte man ihn wegen der Zer— 
streuung der Truppe aus den Händen lassen 
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