Volltext: Practischer Vorpostendienst

2 
20 
1 
vier Patrouill-Fuͤhrern und zwanzig Mann zu dieser 
Auskundschaftung. 
Obwohl die erste Regel verordnet: Daß der Feind, 
ohne es zu wissen, auspatrouillirt werden muß, so findet 
hier doͤch eine Ausnahme, und zwar das Gegentheil 
Statt; weil der jenseits des Strellbaches stehende Feind 
seine Vorposten am linken Ufer desselben dergestalt auf— 
gestellt hat, daß man ihn, ohne zu allarmixen , unmoͤglich 
auspatrouilliren kanng. 
Aus diesem Grunde theilt der Patrouillen⸗Comman⸗ 
dant, theils um den Forderungen eines vereinten An⸗ 
griffes zu entsprechen, und dadurch die Aufmerksamkeit 
des Feindes auf mehrere Puncte zugleich zu ziehen, daher 
zur Entwickelung seiner Streitkraäfte zu zwingen, theils 
um dessen Stärke und Truppengattungen von mehreren 
Standpuncten zu beurtheilen, seine Patrouille in drey 
eaineeet unrilei 
Die Disposition und Eintheilung ist folgende: 
Erster Théil. Ein Unterjäger, ein Patrouill⸗ 
Führer und 6 Mann gehen aus dem Lager Adurch Lom— 
nitz und Geisseborf, und passiren die beym letztbenannten 
Dorfe über die Popritz führende Brücke; dann schleicht 
dieser Unterofficier mit seinen Leuten durch den Birken— 
wald bis zur Heinrichs⸗Fuhrt. Findet er diese Fuhrt von 
einer Vedette besetzt, so wirft er selbe zurück, und nachdem 
er einen Mann bey der Fuhrt zurück gelassen, um ihn 
von einer feindlichen Annaͤherung zu avisiren, wadet er 
durch die Popritz, ersteigt die jenseitige Anhoͤhe, und beob⸗ 
achtet den bey B ausrückenden Feind. Sollte hingegen 
die Heinrichs⸗Fuhrt verdorben, verschanzt, oder stark be— 
setzt seyn, so beobachtet er alles dieses vom Rande des 
Birkenwaldes! Hat er diese seine Absicht erreicht, so tritt 
er seinen Rückzug durch die Fuhrt (d. h. wenn er früher 
selbe zu passiren im Stande war), und über die Geisse⸗
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.