Volltext: Vorschriften über Verrechnung und Statistik für Telephon-Zentralen und Öffentliche Sprechstellen

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14. Vormerk über den telephonischen Verkehr. Telephonämter 
mit stärkerem Verkehre*) haben außer der Einnahmen- und Ausgaben 
rechnung auch den Vormerk über den telephonischen Verkehr (Drucksorte 
Nr. 873) zu führen. In diesen Vormerk sind alle Herein- und Transite 
gespräche im gesamten interurbanen Verkehr aufzunehmen. Dieser ein 
fach auszufertigende Vormerk ist von den Telephonämtern durch acht 
Monate aufzubewahren und über fallweises Verlangen an das Postfach 
rechnungsdepartement I a einzusenden. 
Jene Ämter, welche die für die Abrechnung mit dem Auslande die 
nenden Nachweisungen zu legen haben (Grenzkontrollstationen), haben 
den gesamten Auslandsverkehr, also auch die Hin aus gespräche un 
beschadet deren Einstellung und Verrechnung in der Einnahmen- und 
Ausgabenrechnung in die mit Durchdruck doppelt zu führenden Vormerke 
(Drucksorte Nr. 873) aufzunehmen und die eine Ausfertigung derselben 
allmonatlich und zwar geordnet nach Hinaus-, Herein- und Transit 
gesprächen direkt an das k. k. Postfachrechnungsdepartements I b, Wien 
XX, Webergasse 2—6, einzusenden. 
Die zweite Ausfertigung ist durch 8 Monate beim Amte zu ver 
wahren. 
Auf jedem Exemplar der Drucksorte Nr. 873 sind im Kopfe die 
Bezeichnung, des Amtes und die Nummer der Leitung (letztere nur auf 
den Vormerken über den Auslandsverkehr), ferner in Spalte „Minute“ 
die Stunde und Minute in Bruchform, in Spalte „Anmerkung“ aber die 
eventuellen Vermerke: „dringend“, „gestrichen“, „Auff.“, „ad Auff.“, 
„Abs.“ usw. anzuführen. (H. M. Erl. 60/P aus 1912.) 
15. Teilnehmerrechnung. Für jeden Abonnenten ist in der Regel 
allmonatlich eine separate Rechnung unter Benützung der Drucksorte 
Nr. 874 zu verfassen. Bis zur Neuauflage der Drucksorte ist deren 
Kopf handschriftlich auf folgenden Text abzuändern: „Rechnung über die 
dem Teilnehmer Herrn kreditierten Gebühren, welche 
umgehend entrichtet werden wollen.“ 
Die Telephonzentralen haben aus den E. A. R. im Zusammenhalte' 
mit den Rechnungsbelegen (Originalniederschriften der Telegramme und 
Phonogramme) die Tagessumme der jedem einzelnen Abonnenten kredi 
tierten Telephon- und Telegraphengebühren zu ermitteln und den Über 
schriften der Spalten entsprechend in die Teilnehmerrechnungen einzu 
tragen. 
Die Spalten „Erlegtes Gelddepot“ und „Guthaben des Teilnehmers“ 
bleiben unbenützt. Im Kopfe der vorletzten Spalte ist das Wort „Geld 
depotergänzung“ durch das Wort „Zahlung“ zu ersetzen. 
Die Teilnehmerrechnung ist am Schlüsse des Monates in allen Geld 
spalten abzuschließen. 
Die Teilnehmerrechnung ist dem Abonnenten mit der Einladung zur 
Begleichung der ausgewiesenen Summe zu übermitteln. 
*) Die in Betracht kommenden Ämter werden von der Vorgesetzten Direktion 
bestimmt.
	        
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