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weife Spezialreservefond für Kursdifferenzen bildet, ist ab
züglich einer eventuellen Kursminderung bei anderen im
Eigeutume der Sparkasse befindlichen Wertpapieren in der
Bilanz separat auszuzeigen und bei Berechnung der prozentuellen
Höhe des Reservefondes diesem nicht zuzuzählen.
’ § 8.
Der zur Sicherstellung der den Beamten nnd Dienern der
Sparkasse zustehenden Pensiv>lsansprüche zu gründende und
durch jährliche Zuweisungen aus dem nach 8 6 der Statuten
verfügbaren Teile des Jahres-Perwaltungsgewinnes über Be
schluß des Sparkasseanüschusses mit Genehmigung der k. k.
vberösterreichischeir Statthalterei' angemessen zu dotierenden
Pensionsfond wird abgesondert Won dem übrigen Vermögen
der Sparkasse, wie vom Reservesonde verrechnet, bleibt aber
Eigentum der Sparkasse Hund fällt bei bereu allenfallsiger
Auflösung nach voller und gänzlicher Befriedigung aller Än-
sprüche Pensionsberechtigter und zwar erst dann, wenn kein
Pensionsberechtigter mehr am Leben ist, mit den: übrig ver
bleibeirden Betrage zur Verwendung für wohltätige und
gemeinnützige Lokalzwecke dem Markte Ottensheim zu, an
welchen auch die Verwaltung des Pensionsfondes bei Auflösung
der Sparkasse übergeht.
8 9.
Für den Fall der Auflösung der Sparkasse fällt der
Reservefond, beziehungsweise jener Betrag, welcher nach voll
ständiger Befriedigung aller Einleger und nach Deckung aller
Verpflichtungen der Anstalt erübrigt, dem Markte Ottensheim
'zur Verwendung für wohltätige oder gemeinnützige Lokalzwecke zu.
Größe der Sparkasfeeinkagen.
8 10.
Jede Einlage, jedoch nicht unter einer Krone wird ge
stattet. Der Gesamtbetrag, welcher mittels allmählicher Ein
lagen^ zur verzinslichen. Anlegung für ein und dieselbe Partei,
beziehungsweise auf ein Einlagebnch zulässig ist, wird vom
Ausschüsse festgesetzt und ist die Sparkasse berechtigt, Beträge,
welche über diese Summe zur Einlage gelangen, zurückzu
weisen oder nur gegen geringere Verzinsung anzunehmen.