Volltext: Statuten mit drei Anhängen der Sparkasse des Marktes Ottensheim

I. AnHcrng 
zu bcu Statuten, der Sparkasse des Marktes Dttensheim be 
treffend die Abänderung' des § .6. 
Merwendmtg des Aeservefondes. 
8 6. 
Der Reservefonds hat zur Deckung etwaiger Verluste 
des SparkassefondeS zu dienen und bleibt zu anderen Zwecken 
so lange unantastbar, bis derselbe die Höhe von 5% der 
Einlagen erreicht hat. 
Sobald und' insolange der Reservefonds 5% der Spar 
kasseneinlagen erreicht hat, kann'auf Antrag des Sparkasse- 
ausschusses und mit Genehmigung der k. k. oberösterreichischen 
Statthalterei ein, die Hälfte des jährlichen Verwaltungs 
gewinnes nicht überschreitender Teil desselben, zu wohltätigen 
und gemeinnützigen Lokalzwecken verwendet werden, welche 
immer -zunächst den Interessen der unbemittelten Teilnehmer 
der Anstalt zu entsprechen haben; beträgt der Reservefonds 
mindestens 10% sämtlicher Spärkasseeinlagen, so können, in 
solange dieses Verhältnis besteht, mit Genehmigung der k. k. 
oberösterreichischen Statthalterei 80% des ganzen Jahre'S- 
Verwaltüngsgewinnes in der obbezeichueten Art Und Weise 
verwendet werden. 
Nr. 26477/11. 
Dieser Anhang wird im Namen und über Ermächtigung des 
k. k. Ministeriums des Innern vom 19. Mai 1892, Z. 1139, genehmigt. 
Linz, am 24. November 1906. 
Für den k. k. Statthalter: 
Aichelöurg-Laöia m. p.
	        
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