Volltext: Statuten mit drei Anhängen der Sparkasse des Marktes Ottensheim

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schrift des ursprünglichen Einlegers und desjenigen, an welchen 
die Abtretung stattfindet, unter Mitfertigung zweier Zeugen 
zu geschehen. 
Ebenso ist vorzugehen, wenn auf den Vorbehalt ver 
zichtet wird. 
§ 20 a. 
Die für Pflegebefohlene gemachten Einlagen sind, sobald 
es das zuständige Pflegschaftgericht verfügt, der Vinkulierung 
zu unterziehend Durch diese Vinkulierung wird die Rückzahlung 
der betreffenden Einlage und der etwa gemachten Nacheinlagen, 
sowie die Auszahlung der entfallenden Zinsen insoweit ge 
hemmt, als nicht vom Gerichte einer Partei eigens die Be 
willigung zur Behebung von Kapitals- und Zinsenbeträgen 
erteilt wird. 
Die Vinkulierung ist von der Sparkasse in Gemäßheit 
der gerichtlichen Verfügung im Hauptbuchs vorzumerken und 
in dem Einlagsbuche ersichtlich zu machen, u. zw. im Haupt 
buche mit Datum und Zahl des Bescheides. Auszahlungen 
auf vinkulierte Einlagsbücher dürfen nur zu Handen des von 
dem Gerichte namhaft gemachten Bezugsberechtigten und 
ebenso wie die Devinkulierung solcher Bücher nur dann be 
werkstelligt werden, wenn der Sparkasse die Verständigung 
von der bezüglichen Bewilligung seitens des Gerichtes un 
mittelbar zugekommen ist. Die Verständigung muß nebst der 
Fertigung des Gerichtsvorstandes auch mit dem Ärütssiegel 
des Gerichtes versehen sein. 
Bei Behebung von Kapitals- und Zinsenbeträgen hat 
der Bezugsberechtigte nebst dem Sparkassebuche stets auch die 
ihm vom Gerichte zugestellte Auszahlungsbewilligung vorzu 
weisen. Zur Bewirkung von Nacheinlagen auf vinkulierte 
Sparkassebücher ist eine gerichtliche Bewilligung nicht er 
forderlich. 
8 21. 
Für den Fall des Verlustes des Sparkassebuches steht es 
der betreffenden Partei frei, den Verlust unter genauer An 
gabe des Foliums, des Namens und des Charakters und der 
Wohnung bei der Sparkasseanstalt anzumelden, woselbst die 
nötigö Vormerkung veranlaßt wird. Diese Vormerkung hat 
die Wirkung, daß die Sparkasse aus eiu derlei Buch weder
	        
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