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Behebung in dem Sparkasscbüchel offen ist, gestiegen sind,
ohne daß sich der betreffende Interessent bei der Spar
kasse gemeldet hätte, bleibt die Anstalt berechtigt, die weitere
Verzinsung des Guthabens einzustellen.
Vückzahkung der SparKassecintage».
8 14.
Jedem Einleger steht es frei, sein eingelegtes Kapital
bis zum Betrage vom 50 !< ohne Aufkündigung zurückzufordern.
Betrage über 50 K müssen zur Behebung aufgekündigt
werden.
Tie Auskündigungsfristen werden den jeweiligen Geld-
und Zeitverhältnissen entsprechend vom Ausschüsse festgesetzt
und tritt die getroffene Bestimmung, im Falle die Rechte der
Einleger hiedurch geschmälert werden, erst 30 Tage nach der
erfolgten Kundmachung (§ 45) in Wirksamkeit.
Der Sparkasse steht es jedoch, ohne aber hiezu eine Ver-
pstichtung zu haben, frei, die ausgekündeten Beträge im Ein
vernehmen mit den Interessenten noch vor Ablauf der be
stimmten Kündigungsfrist entweder auf einmal oder in Teil
beträgen allmählig gegen Abzug eines Eskomptes, dessen Höhe
von dem Ausschüsse halbjährig.bestimmt wird, zurückzuzahlen.
Mit Ablauf der Aufkündigungsfrist hört die statuten
mäßige Verzinsung des aufgekündeten Kapitals auf.
Dem Einleger steht es frei, die Kündigung, zu wider
rufen. Erfolgt der Widerruf vor Ablauf der Verfallszeit, so
leidet die statutenmäßige Verzinsung keine Unterbrechung; er
folgt dieselbe später, so wird der fällig gewesene Betrag als
neue Einlage angesehen und gemäß § 11 wieder verzinst.
Die Zurückforderung von Beträgen, welche an keine vor
läufige Kündigung gebunden sind, kann auf einen und den
selben Konto erst nach Umfluß von 14 Tagen erneuert werden.
§ 15.
Auch der Sparkasse steht das Recht zu, bestehende Ein
lagen aufzukündigen, u. zw. innerhalb derselben Zeit, wie
. solche den Sparkasse- Interessenten (,§ 14) obliegt, mit dem
Unterschiede, daß, wenn die Sparkasse kündigt, auch schon