Volltext: Österreichs Paddelsport 1965 (1965)

Schleusung 
von Sportschiffen 
Das Bundesministerium für Verkehr und Elektrizi¬ 
tätswirtschaft hat mit Schreiben vom, 27. 10. 1964 
auf Ersuchen der Landessportorganisation Ober¬ 
österreichs vom 21. 4. 1964 rriitgeteilt: 
„In der Verordnung des Bundesministeriums für 
Verkehr und Elektrizitätswirtschaft über die Rege¬ 
lung und Sicherung des Schiffsverkehrs auf der 
Donau, dem Inn und der March vom 10. Septem¬ 
ber 1964, BGBl. Nr. 243, ist in § 6 der Schiffsver¬ 
kehr im Schleusenbereich auf der Donau geregelt. 
In Abs. 13 des § 6 der Verordnung ist bestimmt, 
daß kleine Sportschiffe, die über Land getragen 
werden können — bei Vorhandensein einer für sie 
bestimmten Umsetzanlage - die Schleusen nur dann 
benützen dürfen, wenn die Umsetzanlage außer 
Betrieb ist. 
In Abs. 10 des § 6 der Verordnung ist bestimmt, 
daß diese kleinen Sportschiffe dann, wenn die für 
sie bestimmte Umsetzanlage außer Betrieb ist, nach 
Bedarf und Maßgabe des übrigen Verkehrs zwei¬ 
mal täglich gemeinsam - von anderen Wasser¬ 
fahrzeugen gesondert — geschleust werden. 
Die Bestimmung, wonach kleine Sportschiffe die 
Umsetzanlage benützen müssen so lange diese in 
Betrieb ist, mußte aus Gründen der Sicherheit der 
Schiffahrt und der Flüssigkeit des Verkehrs erlas¬ 
sen werden. Eine Reihe von Unfällen bei der 
Schleusung von Paddelbooten in den Schleusen 
Persenbeug und Jochenstein haben gezeigt, daß 
diese Maßnahme auch im Interesse der Sicherheit 
der Sportbootfahrer geboten ist. 
Die Sportbootumsetzanlage beim Kraftwerk Persen¬ 
beug ist am rechten Ufer gelegen und besteht 
oberhalb des Wehres aus einem kleinen Anlege- 
ponton, einem Wagen auf Schmalspurgleis, der mit 
einer Handwinde über die Böschung hochgezogen 
werden kann, sowie aus Böschungsstiegen. Unter¬ 
halb des Wehres ist ein handbetriebener Schräg¬ 
aufzug angeordnet, mit dem Boote über die Bö¬ 
schung zu Wasser gelassen werden können; aus¬ 
serdem sind Böschungsstiegen und ein kleiner An- 
legeponton vorhanden. Der Transport der Boote 
kann mit dem vorerwähnten Schienenwagen oder, 
falls dessen Verwendung bei einzelnen Paddelboo¬ 
ten zu umständlich ist, mit kleinen zweirädrigen 
Handkarren erfolgen. Diese Anlage hat den An¬ 
forderungen nicht ganz entsprochen, obwohl sie 
nach Angabe von Experten des österreichischen 
Ruderverbandes erbaut wurde. Der Schrägaufzug 
im Unterwasser wurde öfters durch unsachgemäße 
Bedienung derart beschädigt, daß die Anlage zur 
Vornahme der Instandsetzungsarbeiten außer Be¬ 
trieb genommen werden mußte. Auch werden die 
Handkarren nicht in dem Ausmaß als erwartet ver¬ 
wendet. 
Beim Kraftwerk Aschach wurde nach Anhörung von 
Experten der Wassersportverbände vorerst auf die 
Ausstattung der Sportbootumsetzanlage am linken 
Ufer mit Gleiswagen, Handkarren und Schrägauf¬ 
zug verzichtet und diese lediglich mit Böschungs¬ 
stiegen und einem Karrenweg ausgestattet. Sollte 
diese Ausstattung, die im übrigen den Umsetzan¬ 
lagen bei den Innkraftwerken, Draukraftwerken und 
Ennskraftwerken gleicht, nicht genügen, wäre es 
Sache der Sportverbände, auf Mängel hinzuweisen 
und Verbesserungsvorschläge einzubringen. 
Schließlich sei darauf hingewiesen, daß die Umsetz¬ 
anlagen für Sportboote nicht nur bei Betriebs¬ 
störungen außer Betrieb genommen werden son¬ 
dern auch dann, wenn wegen zu großer Strömungs¬ 
geschwindigkeit ihre Benutzung für die Wasser¬ 
sportler gefährlich wird. Dies tritt erfahrungsge¬ 
mäß bei Wasserführungen ein, bei denen ein Was¬ 
serüberfall über das Wehr erfolgt." 
Das Wandersportreferat des ÖPV hat dazu fol¬ 
gende Stellungnahme an die Landessportorgani¬ 
sation gerichtet: 
„Gemäß Schreiben des Bundesministeriums für Ver¬ 
kehr und Elektrizitätswirtschaft vom 27, 10. 1964 
an die Landessportorganisation ist in Absatz 10 
des § 6 der Verordnung bestimmt, daß kleine 
Sportschiffe dann, wenn die für sie bestimmte Um¬ 
setzanlage außer Betrieb ist, nach Bedarf und 
Maßgabe des übrigen Verkehrs zweimal täglich 
gemeinsam -* von anderen Wasserfahrzeugen ge¬ 
sondert — geschleust werden. 
Die Bestimmung, wonach kleine Sportschiffe die 
Umsetzanlage benützen müssen, solange diese in 
Betrieb ist, mußte aus Gründen der Sicherheit der 
Schiffahrt und der Flüssigkeit des Verkehrs erlas¬ 
sen werden. Eine Reihe von Unfällen bei der 
Schleusung von Paddelbooten in den Schleusen 
Persenbeug und Jochenstein haben gezeigt, daß 
diese Maßnahme auch im Interesse der Sicherheit 
der Sportbootfahrer selbst geboten ist. 
Der ÖPV hat auf Grund dieser Stellungnahme 
Nachforschungen angestellt, inwieweit Paddler wäh¬ 
rend der Schleusung in den Donaukraftwerken 
Jochenstein, Aschach und Persenbeug gefährdet 
waren, bzw. Unfälle erlitten. 
In Jochenstein wurden die Paddler vom Oktober 
1954 bis Ende Juli 1961 gemeinsam mit der Gro߬ 
schiffahrt geschleust. Auf Grund eines am 25. Juli 
1961 stattgefundenen schweren Unfalles eines 
Sportbootes wurde das gemeinsame Schleusen un¬ 
tersagt und täglich 5 Sonderschleusungen für Sport¬ 
boote eingeführt. Einige Jahre vorher waren we¬ 
gen hohen Wellenganges noch 2 Kenterungen zu 
verzeichnen. Diese verliefen jedoch ohne Gefähr¬ 
dung der Insassen noch war nennenswerter Sach¬ 
schaden eingetreten. 
Nach Aufzeichnungen der Schleusenwärter wurden 
vom Oktober 1954 bis Ende Juli 1961 rund 10.000 
Sportboote gemeinsam mit der Großschiffahrt ge¬ 
schleust. Während diesem Zeitraum geschahen die 
erwähnten 3 Unfälle. 
In Aschach wurden die Sportboote vom 16. Okto¬ 
ber 1961 bis Ende Oktober 1964 stets mit der 
Großschiffahrt geschleust. In den 3 Jahren der ge¬ 
meinsamen Schleusung haben 5.842 Boote ohne 
jeden Unfall das Schleusen mit der Großschiffahrt 
überstanden. 
In Persenbeug wurden, ebenfalls von Beginn an die 
Sportboote gemeinsam mit der Großschiffahrt ge¬ 
schleust. Von 1953 an, dem ersten Jahr einer 
zahlreichen Befahrung der Donaustrecke Linz-Wien, 
bis 1960 haben jährlich durchschnittlich 1.500 Sport¬ 
boote die Schleuse Persenbeug benützt. In den 8 
Jahren waren das rund 12.000 Boote. Während die¬ 
ser Zeit ereigneten sich 3 Unfälle (Kenterungen) im 
Schleusenbereich. 
Wegen dieser Unfälle wurde auch in Persenbeug 
das gemeinsame Schleusen von Sportbooten mit der 
Großschiffahrt untersagt. Dafür wurde eine täg¬ 
liche Sonderschleusung um 13.00 Uhr und 18.00 Uhr 
eingeführt. Wie stark nun diese nur zweimalige 
Schleusung den Sportverkehr beeinträchtigte, geht 
am besten aus der Bootsfrequenz der letzten Jah¬ 
re hervor: 
1959 . . . 1.464 1962 ... 884 
1960 . . . 1.521 1963 ... 910 
1961 . . . 1.151 1964 ... 510 
Die Einschränkung der Schleusung bewirkte dem¬ 
nach eine Verminderung des Sportbootverkehres 
auf ein Drittel der ursprünglichen Stärke. 
Insgesamt sind demnach rund 28.000 Paddler mit 
der Großschiffahrt geschleust worden. Dem stehen 
6 Unfälle im Schleusenbereich gegenüber. Diese 
Unfälle waren hauptsächlich auf Unvorsichtigkeit 
der Betroffenen selbst, mangelnde Einweisung 
durch die Schleusenwärter bzw. fehlende Richtli¬ 
nien über das Verhalten von Sportbooten im 
Schleusenbereich zurückzuführen. 
Sämtliche Unfälle hätten sich bei Befolgung des 
§ 6 Abs. 14: „Kleine Schiffe dürfen, wenn sie mit 
anderen Wasserfahrzeugen oder Verbänden ge¬ 
meinsam geschleust werden, erst nach diesen in die 
Schleuse einfahren, müssen hinter diesen festma 
chen und dürfen aus der Schleuse erst dann aus- 
fahren, wenn die übrigen Wasserfahrzeuge und 
Verbände die Schleuse verlassen haben," vermei¬ 
den lassen. 
Bei strikter Einhaltung des § 6 Abs. 10 lit. e und 
Abs. 13 wird im Jahre 1965 folgende Situation ent¬ 
stehen : 
1) Jochenstein : Die Benützung der rechts¬ 
ufrigen Umsetzanlage ist behördlich untersagt, 
sodaß § 6 Abs. 10 lit. e in Kraft tritt. 
2) Aschach : Die linksufrige Umsetzanlage ist 
nach Ansicht des ÖPV im derzeitigen Zustand 
für Faltbootfahrer unbenützbar, so daß ebenfalls 
nur die zweimalige Schleusung in Frage kommt. 
3) Persenbeug : Die rechtsufrige Umsetzein¬ 
richtung ist derzeit außer Betrieb. Nach deren 
Wiederinstandsetzung wird wahrscheinlich kein 
Boot mehr geschleust werden. 
Energieverlust durch die Sonderschleusung der 
Sportschiffahrt: 
Das Sportjahr zählt ca. vom 1. Mai bis 1. Okto¬ 
ber rund 150 Tage. An ca. 30 Tagen während die¬ 
ser Zeit ist ein größeres Wasserangebot als die 
Turbinen verarbeiten können. Es verbleiben also 
120 Tage an denen der Wasserverlust durch Schleu¬ 
sung bemerkbar wird. 
a) Jochenstein : Schleuseninhalt 60.000 m3, 
10 m Fallhöhe — ungefähr 1.700 kw. 
1.700 x 5 x 120 - 1,020.000 KW. 
b) Aschach : Schleuseninhalt 100.000 m3, 15 m 
Fallhöhe - ungefähr 4.300 KW. 
4.300 x 2 x 120 - 932.000 KW. 
c) Persenbeug : Schleuseninhalt 60.000 m3, 
9 m Fallhöhe .— ungefähr 1.600 KW. 
1.600 x 2 x 120 - 382.000 KW. 
Gesamtenergieverlust im Jahr: 2,336.000 KW. 
Auf Grund der o. a. Feststellungen erlaubt sich 
der ÖPV folgende Stellungnahme abzugeben: 
1) Eine Gefährdung der Sportschiffahrt im Schleu¬ 
senbereich scheint bei einer Frequenz von 28.000 
bei nur 6 Unfällen, welche bei Einhaltung des 
§ 6 Abs. 14 durchwegs vermieden hätten werden 
können, nicht gegeben. Eine Schleusung der 
Sportboote gemeinsam mit der Großschiffahrt 
wäre weiterhin wünschenswert, da diese Art 
der Umsetzung von Wehranlagen für Sportboote 
die günstigste ist. 
2) Innerhalb des Beobachtungszeitraumes von teil¬ 
weise über 6 Jahren waren 6 Kenterungen zu 
verzeichnen, d. h. im Durchschnitt jährlich 1 Ken¬ 
terung. Der dabei entstandene Sachschaden kann 
im Durchschnitt höchstens 2.000.- S betragen 
haben. Es grenzt beinahe an einen Schildbür¬ 
gerstreich, wenn man bedenkt, daß der Ver¬ 
hütung eines möglichen Schadens von 2.000- S 
der Volkswirtschaft ein sicherer Verlust von 
2,336.000 KW (beim Haushaltstarif von 0.57 S — 
1,325.000.- S) gegenübersteht. 
3) Die Umsetzeinrichtungen an den Donaukraftwer¬ 
ken entsprechen durchwegs nicht den Vorstellun¬ 
gen der Paddler. Für oben erwähnten Betrag 
könnten herrliche Umsetzeinrichtungen für Sport- 
boote geschaffen werden. Für Paddler sind nur 
solche Umsetzeinrichtungen von Wert, bei denen 
die Boote nicht entladen werden müssen. 
Bei strikter Durchführung der erwähnten Verord¬ 
nung befürchtet der ÖPV einen empfindlichen Rück¬ 
gang des Sportbootverkehrs auf der Donau, der 
besonders den Einreiseverkehr aus Deutschland 
überJochenstein mit jährlich ca. 1.200 Ausländem 
stark beeinträchtigen wird. Wie bereits erwähnt, ist 
in Persenbeug die Sportbootfrequenz innerhalb von 
4 Jahren auf ein Drittel der ursprünglichen Zahl 
gesunken" 
6 
.ÖSTERREICHS PADDELSPORT" 1 /1965
	        
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