Gemeindenachrichten • Nr. 383
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Aus dem Gemeinderat: Sitzung vom 13.03.2017
Renate Gräf M. A.
Rechnungsabschluss 2016
Der Rechnungsabschluss für das Finanz-
jahr 2016 weist im ordentlichen Haushalt
Einnahmen von € 9.647.046,16 und Aus-
gaben von € 9.646.987,09 auf. Daraus er-
gibt sich ein Soll-Überschuss in der Höhe
von € 59,07.
Anzumerken ist, dass der Rechnungsab-
schluss 2016 im ordentlichen Haushalt
mit einem tatsächlichen Überschuss von
€ 187.089,27 abschließt. € 187.030,20 sind
als Rücklagenzuführung zur „Allgemei-
nen Rücklage“, € 59,07 sind als Über-
schuss des ordentlichen Haushaltes
ausgewiesen. Insgesamt wurden Rückla-
genzuführungen in der Höhe von
€ 453.855,34 getätigt, aber gleichzeitig
€ 779.855,94 zur Finanzierung von außer-
ordentlichen Vorhaben entnommen. An
Anteilsbeträgen des ordentlichen Haus-
haltes wurden für außerordentliche Vor-
haben € 481.556,30 zugeführt. Allgemein
kann gesagt werden, dass der Über-
schuss im ordentlichen Haushalt durch
Ausgabeneinsparungen im gesamten
Haushalt zustande gekommen ist. Mehr-
einnahmen sind nur in geringem Um-
fang zu verzeichnen.
Der außerordentliche Haushalt schließt
bei einer Gesamtsumme der Einnahmen
von € 2.996.834,36 und Ausgaben von
€ 3.217.925,55?mit einem Soll-Abgang
von € 221.091,19 ab. Der Abgang im au-
ßerordentlichen Haushalt ist durch zu-
gesicherte Mittel gemäß den jeweiligen
Finanzierungsplänen in den Folgejahren
bedeckt.
Finanzierungsplan Neubau
Wirtschaftshof Ottensheim/Puchenau
Für den Neubau des Wirtschaftshofs Ot-
tensheim/Puchenau am Standort „Be-
triebsbaugebiet Teichnerbach“ in Ot-
tensheim hat der Gemeinderat dem vom
Land Oö. vorgegebenen Finanzierungs-
plan mit Gesamtkosten (inkl. Grund-
stücksankauf) von € 3,3 Mio. die Zustim-
mung erteilt.
Die anteiligen Kosten der Marktgemein-
de Ottensheim werden aus Rücklagen-
entnahmen bzw. Anteilsbeiträge aus
dem ordentlichen Haushalt bedeckt.
Abschluss von Verträgen
Aufgrund der Pensionierung des Ge-
meindearztes Dr. Franz Allerstorfer sind
die Aufgaben gem. Oö. Gemeindesani-
tätsdienstgesetz neu zu beauftragen.
Dazu zählen:
• Aufgaben auf Grund des Epidemiege-
setzes (Anordnung von Vorkehrungen
bei Auftreten übertragbarer Krankhei-
ten sowie die Überwachung der
Durchführung sanitätspolizeilicher
Maßnahmen);
• Tätigkeit als medizinischer Sach-
verständiger im Verwaltungsver-
fahren der Gemeinden (z.B. Oö. Raum-
ordnungsgesetz, Oö. Campingplatz-
gesetz, Oö. Bauordnung, etc.);
• Mitwirkung bei Erfüllung von Aufga-
ben, die der Gemeinde im Rahmen der
Vorsorgemaßnahmen der zivilen Lan-
desverteidigung insbesondere im
Rahmen des integrierten Sanitäts-
dienstes zukommen;
• Vornahme der Totenbeschau nach
dem Oö. Leichenbestattungsgesetz
1985;
• Wahrnehmung der Aufgaben des
Schularztes auf Grund schulrechtli-
cher Vorschriften.
Für die Erfüllung der Gemeindearzttätig-
keiten wurden entsprechende Werkver-
träge mit Frau Dr. med. Irene Holzinger-
Pöschl, Ottensheim, Herrn Dr. med.
Günter Mayr, Walding und dem Land Oö.
abgeschlossen.
Raumordnungs- und Bauangelegenhei-
ten
• Das örtliche Entwicklungskonzept
(ÖEK) der Marktgemeinde Ottensheim
wurde teilweise überarbeitet und der
Gemeinderat hat deren Plangenehmi-
gung sowie dem Mobilitätskonzept
als Orientierungsleitlinie für die örtli-
che Raumordnung und Verkehrspla-
nung zugestimmt.
• Der Gemeinderat beschloss die Ein-
leitung eines Flächenwidmungsplan-
bzw. Bebauungsplanänderungsver-
fahrens im Bereich Niederottensheim.
• Der Gemeinderat hat der Verordnung
einer 30km/h Zonenbeschränkung im
gesamten Ortsgebiet in beiden Fahrt-
richtungen die Zustimmung erteilt.
Sonstiges
• Der Gemeinderat hat verschiedene Be-
rufungen gegen erstinstanzliche Be-
scheide des Bürgermeisters im Zu-
sammenhang mit der Vorschreibung
von Kanal- und Wasseranschlussge-
bühren als unbegründet abgewiesen
und die erstinstanzlichen Bescheide
bestätigt bzw. geringfügig abgeän-
dert.
• Die Berichte des Prüfungsausschusses
über die Prüfungen vom 27.02.2017
(Gebarungsprüfung und Prüfung
Rechnungsabschluss 2015) wurden zur
Kenntnis genommen. Darüber hinaus
hat der Gemeinderat beschlossen,
dass für alle gemeindeeigenen Grund-
stücke geprüft wird, ob Anlagen kon-
senslos errichtet wurden und dass ge-
gebenenfalls dieser Zustand
umgehend behoben wird.
Der Finanzierungsplan stellt sich wie folgt dar:
Finanzierungmittel 2016 2017 2018 2019 Gesamt
Zuschuss Gemeinde Ottensheim 149.288 381.463 24.000 554.750
Zuschuss Gemeinde Puchenau 149.288 381.463 24.000 554.750
BZ-Mittel Ottensheim 600.000 250.000 250.000 1.100.000
BZ-Mittel Puchenau 600.000 250.000 250.000 1.100.000
Summe in Euro 298.576 1.962.926 548.000 500.000 3.309.500
Personalnachrichten
Unsere Bauamtsleiterin, Frau DI Anita
Zenz, hat im März 2017 die Dienstausbil-
dung Modul 3, im Ausbildungstyp 2 er-
folgreich abgeschlossen. Sie hat damit
ihre umfassenden Kenntnisse für die be-
hördliche Tätigkeit in einer Gemeinde-
verwaltung erweitert. Wir gratulieren
Anita sehr herzlich zu diesem Erfolg und
freuen uns mit ihr!
Bürgermeister Franz Füreder und
Amtsleiterin Renate Gräf MA