Gemeindenachrichten • Nr. 383
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OÖ Hilfswerk GmbH, Doris Aumüller BA
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Ottensheim
Jakob-Sigl-Straße 3, 4100 Ottensheim
Tel. 07234/85344 od. 0664/80765 1503
Email: ottensheim@ooe.hilfswerk.ata-
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0660/73657384
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Sonsiges
Wenn ein Stallbauprojekt an die Gemein-
de herangetragen wird, geht es oft nicht
mehr nur um eine rein Raumordnungs-
oder baurechtliche Beurteilung des Vor-
habens. Immer öfter geraten Vertreter
der Gemeinde in Konfliktsituationen mit
unzufriedenen Beteiligten, deren Argu-
mentation auf rein emotionaler Ebene
stattfindet. Aus landwirtschaftlicher
Sicht fällt dem Stallbau eine entschei-
dende Rolle bei der Standortsicherung
zu. Es geht neben der Nachfrage
am Markt auch um geänderte gesetzli-
che Rahmenbedingungen (z. B. Tier-
schutzgesetz).
Im Zuge von gesetzlichen Bewilligungs-
verfahren müssen daher unterschiedli-
che Interessen (Immissionsschutz, Na-
tur- und Landschaftsschutz, ...)
aufeinander abgestimmt werden. Aus
praktischen Überlegungen ist es für alle
Beteiligten verfahrensvereinfachend,
wenn die unterschiedlichen Interessen
noch vor der Einreichung des detaillier-
ten Projektplanes abgestimmt werden.
Landesrat Max Hiegelsberger empfiehlt
daher im Sinne einer raschen Abwicklung
des Bauprojektes, dass die zuständige
Behörde zu Beginn des Verfahrens ein
Abstimmungsgespräch vereinbart, an
welchem neben den Vertretern der Bau-
behörde, dem/der Bauwerber(in) und
Vertretern der Stallbaufirma auch Amts-
sachverständige des Bezirksbauamtes,
Regionsbeauftragte für Natur- und Land-
schaftsschutz sowie Experten der OÖ
Landwirtschaftskammer anwesend sind.
Die frühzeitige Einbindung aller Interes-
senvertreter kann einen wesentlichen
Beitrag zum reibungslosen Verfah-
rensablauf leisten. In Einzelfällen kann es
sinnvoll sein, einen Amtssachverständi-
gen für Luftreinhaltung bzw. die OÖ. Um-
weltanwaltschaft beizuziehen.
Franz Füreder
Bürgermeister
Empfehlung zur abge-
stimmten Vorgehens-
weise bei Stallbauvor-
haben