Gemeindenachrichten • Nr. 383
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Bei der am 28. Februar 2017 Routineuntersuchung der Probenentnahme an der Wasserversorgungsanlage Ottensheim (nicht des-
infiziertes Trinkwasser) ergab sich folgendes Prüfungsergebnis:
Probenahmeinformation:
Prüfergebnisse:
Entnahmestelle der Probe: Wasserversorgungsanlage Ottensheim, Marktplatz 7, Auslauf Normalzone Ottensheim,
Gemeindeamt.
Probenehmer: Wolfgang Pammer/AGES
Untersuchung vom 28.2. bis 9.3.2017
Martin Lindner
Bauabteilung
?
Trinkwasser-Prüfbericht der AGES (Institut für Hydroanalytik Linz)
Parameter Ergebnis N K
Untersuchungsumfang
Untersuchungsumfang R – Routinemäßige Kontrolle 2
Herkunft des Trinkwassers Es handelt sich um kein Misch- oder Wechselwasser 2
Rückschluss auf Beschaffenheit beim
Verbraucher
Diese Untersuchung lässt einen Rückschluss auf die Grund-
wasserbeschaffenheit zu.
2
Angewendete
Wasseraufbereitungsverfahren
Keine Wasseraufbereitung 2
Verteilte Wassermenge 1000,00?m?/d 2
Versorgungsumfang Gemeindewasserversorgung 2
Parameter Ergebnis IPW PW Einheit N K
Messungen vor Ort
Wassertemperatur 7,6 Grd C 4
Leitfähigkeit (vor Ort) 340 max. 2500 µS/cm 5
Färbung (vor Ort) Farblos, klar 3
Geruch (vor Ort) ohne Besonderheiten 3
Bodensatz (vor Ort) kein Bodensatz 3
Physikalische Parameter
pH-Wert (Labor) 7,68 6,50 – 9,50 23
Chemische Parameter
Ammonium < 0,03 Max. 0,50 Mg/l 10
Nach den Wintermonaten wird die Ge-
meinde wieder öfter mit Beschwerden
über unangemessene Lärmbelästigun-
gen während der Abend- und Nachtstun-
den und an den Wochenenden
konfrontiert.
Egal ob Sie den Rasenmäher, die Kreissä-
ge oder sonstiges Gerät in Betrieb neh-
men, ob Sie sich Ihrer Glasverpackungen
beim Sammelcontainer entledigen, Sie
Einhaltung der Ruhezeiten
im Garten oder auf der Terrasse mit
Freunden zusammensitzen oder Sie auf
öffentlichen Plätzen Ballsport betreiben,
bitte achten Sie darauf, dass Ihre Umge-
bung ein Recht auf Ruhezeiten hat.
Die allgemeine Nachtruhe gilt von 22:00
bis 6:00 Uhr. Im Interesse eines guten
Zusammenlebens wird von der Gemein-
de empfohlen, an Samstagnachmitta-
gen, an Sonn- und Feiertagen und in den
Abendstunden jegliche Lärmentwick-
lung unbedingt innerhalb der Grenzen
der Zumutbarkeit zu gestalten.
Wir ersuchen Sie, den Motor ihres Autos
abzustellen, während Sie die Container-
standplätze aufsuchen. Danke!
Susanna Kolb
Abteilung Umwelt/Energie