Volltext: Gemeindenachrichten Ottensheim 2017 / 383 (2017 / 383)

Gemeindenachrichten • Nr. 383 12 Die Gemeinde arbeitet im Rahmen des Projektes „Nachhaltige Beschaffung“ derzeit daran, in allen Einrichtungen der Gemeinde die eingesetzten Reinigungs- mittel auf ihre ökologische Verträglich- keit zu überprüfen und bei Bedarf durch bessere zu ersetzen. Informationen dazu bekommen wir unter anderem von der Plattform „die Umweltberatung“, welche nicht nur Firmen und Öffentliche Einrich- tungen beim nachhaltigen Einkauf und ökologischem Handeln in vielen Lebens- bereichen unterstützt, auch Privatperso- nen findet hier wertvolle Ratschläge. Aus aktuellem Anlass möchten wir einige Tipps für den umweltfreundlichen Woh- nungsputz veröffentlichen. Umwelt-Tipp: Frühjahrsputz – weniger ist mehr FSME-Impfung 2017 Im Mai 2017 wird von der Bezirkshaupt- mannschaft Urfahr-Umgebung Sanitäts- dienst eine Impfung gegen die durch Ze- cken übertragene Hirnhautentzündung (FSME) angeboten. Dieses Angebot ist speziell für Berufstätige, Schüler und Per- sonen, die an den bisherigen Impfakti- onstagen in den Gemeinden nicht teil- nehmen konnten. Diese Impfaktion wird an folgenden Ta- gen in der Bezirkshauptmannschaft Ur- fahr-Umgebung (Erdgeschoß, Zimmer 22) Peuerbachstraße 26, 4040 Linz angeboten: • Freitag, 05. Mai 2017 von 14:00 bis 19:00 Uhr • Freitag, 19. Mai 2017 von 14:00 bis 19:00 Uhr Die Impfung: • Auffrischungsimpfungen sind alle 5 Jahre erforderlich, ab dem 60. Lebens- jahr alle 3 Jahre. • Ausnahme: nach Abschluss der Grun- dimmunisierung wird erstmals, ein- malig nach 3 Jahren aufgefrischt. • Bei Ungeimpften ist eine Grundimmu- nisierung notwendig, die aus 3 Tei- limpfungen besteht (2 Teilimpfungen im Abstand von ca. 1-3 Monaten, die dritte innerhalb von 5-6 Monaten nach der 2. Teilimpfung). • Die Impfung ist ab dem 1. Lebensjahr möglich. Die Impfkosten: • Kinder bis zum vollendeten 15.Lebens- jahr: € 13,20 • Jugendliche im 16. Lebensjahr: € 15,00 • Personen ab dem 16. Lebensjahr: € 18,10 • Die Impfkosten sind bei der Impfung in bar zu entrichten Personen, die gesetzlich krankenversi- chert sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallsversicherungs- Foto: Pixabay Am wichtigsten ist, dass im Haushalt nicht alles steril sein muss, auch wenn die Werbung etwas Anderes suggerieren möchte. Ganz im Gegenteil, Desinfekti- onsmittel und antibakterielle Reini- gungsmittel schaden nicht nur den „nützlichen“ Bakterien, die jeder Mensch braucht, um gesund zu bleiben, sie kön- nen auch Hautschäden und Allergien be- günstigen. Für eine zwar nicht klinisch reine, aber doch ausreichende Sauberkeit sollte man sich auf einige wenige ausge- wählte Produkte beschränken. Handelsübliche Geschirrspülmittel be- seitigen auch Fettschmutz von den Ober- flächen in der Küche, bei hartnäckigen Verschmutzungen auf Herd oder Back- ofen helfen milde Scheuermittel, die man einfach nur länger einwirken lässt. Reiniger auf Essig- oder Zitronensäure- basis wirken in Bad und WC kalk- lösend und sind ökologisch unbedenk- lich. Und für die Böden reicht ein milder Allzweckreiniger. Wichtig bei allen Reinigern ist es, die Do- sierung einzuhalten, Überdosierung schadet ebenfalls der Umwelt und kann auch die Haut reizen. Eine erprobte Methode, um Reinigungs- mittel und somit Chemikalien einzuspa- ren ist es, Mikrofasertücher zu verwen- den. Es gibt sie je nach Anwendungszweck in verschiedenen Feinheitsgraden, sie sind waschbar und daher wieder ver- wendbar, ganz im Gegensatz zu Küchen- rollen oder sonstigen Wegwerftüchern. Um die Haut zu schonen, empfiehlt es sich, geeignete Gummihandschuhe zu tragen. Weitere Tipps und auch eine Datenbank mit umweltschonenden Reinigungsmit- teln finden Sie auf www.umweltbera- tung.at. Stefan Weinberger, Susanna Kolb Umweltausschuss? (Quelle: „die Umweltberatung“ und „Forum Gesundheit“ der OÖGKK). träger (Allgemeine Unfallversicherungs- anstalt, Sozialversicherungsanstalt der Bauern) ersetzt werden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträ- ger einen Kostenzuschuss (z.B. von der OÖ Gebietskrankenkasse €  3,63 pro Impfung). FSME-Impfkosten-Sonderregelung für Minderjährige Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung: Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das 3. und alle weiteren un- versorgten Kinder dann vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das 1. und 2. Kind geimpft wurde. Für diese Kinder ist jedoch bei der Imp- fung der Kostenersatz von € 3,63 bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird gegen Vor- lage der Zahlungsbestätigung vom zu- ständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet. Bezirkshauptmannschaft UU Für den Bezirkshauptmann: Dr. Robert Schweighofer (Amtsarzt) Stefan Weinberger Obmann Ausschuss für Umwelt, Wasserwirtschaft, Feuerwehrwesen und Öffentlicher Verkehr
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