Volltext: Grundlagen des Sportrechts, Organisation des Sports

SPEZIFISCHE WIRKSTOFFE 
"Spezifischen Wirkstoffe"* sind unten aufgeführt: 
- Ephedrin, L-Methyiamphetamin, Methylephedrin 
- Cannabinoide 
- Alle Beta-2-Agonisten, zur Inhalation (ausser Clenbuterol) 
- Probenecid 
- Alle Glucokortikoide 
- Alle Betablocker 
- Alkohol 
* «Die Dopingliste kann spezifische Wirkstoffe bezeichnen, die wegen ihrer grossen Ver¬ 
fügbarkeit in medizinischen Produkten speziell anfällig für unachtsames Doping sind, oder 
ihr Einsatz zu Dopingzwecken weniger wahrscheinlich ist ». Ein Dopingfall mit diesen 
Wirkstoffen kann deshalb zu einem Herabsetzen der Strafe führen, falls «...die Sportlerin 
oder der Sportler zeigen kann, dass deren Gebrauch nicht zur sportlichen Leistungs¬ 
steigerung bezweckt war... ». 
ÜBERWACHUNGSPROGRAMM 2005 
Die folgenden Wirkstoffe sind nicht verboten, sie werden aber im Rahmen des Über¬ 
wachungsprogramms 2005 im Wettkampf analysiert: 
Stimulanzien: Bupropion, Koffein, Phenylephrin, Phenylpropanolamin, Pipradol, 
Pseudoephedrin, Synephrin. 
Narkotika: Das Verhältnis von Morphin zu Kodein. 
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