SPEZIFISCHE WIRKSTOFFE
"Spezifischen Wirkstoffe"* sind unten aufgeführt:
- Ephedrin, L-Methyiamphetamin, Methylephedrin
- Cannabinoide
- Alle Beta-2-Agonisten, zur Inhalation (ausser Clenbuterol)
- Probenecid
- Alle Glucokortikoide
- Alle Betablocker
- Alkohol
* «Die Dopingliste kann spezifische Wirkstoffe bezeichnen, die wegen ihrer grossen Ver¬
fügbarkeit in medizinischen Produkten speziell anfällig für unachtsames Doping sind, oder
ihr Einsatz zu Dopingzwecken weniger wahrscheinlich ist ». Ein Dopingfall mit diesen
Wirkstoffen kann deshalb zu einem Herabsetzen der Strafe führen, falls «...die Sportlerin
oder der Sportler zeigen kann, dass deren Gebrauch nicht zur sportlichen Leistungs¬
steigerung bezweckt war... ».
ÜBERWACHUNGSPROGRAMM 2005
Die folgenden Wirkstoffe sind nicht verboten, sie werden aber im Rahmen des Über¬
wachungsprogramms 2005 im Wettkampf analysiert:
Stimulanzien: Bupropion, Koffein, Phenylephrin, Phenylpropanolamin, Pipradol,
Pseudoephedrin, Synephrin.
Narkotika: Das Verhältnis von Morphin zu Kodein.
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