Volltext: Grundlagen des Sportrechts, Organisation des Sports

S8. Cannabinoide 
Cannabinoide (wie z.B. Haschisch, Marihuana) sind verboten. 
S9. Glucokortikoide 
Alle Glucokortikoide sind bei oraler, rektaler, intravenöser oder intramuskulärer 
Anwendung verboten. Ihre Anwendung verlangt den Erhalt einer Ausnahmebewilligung 
zu therapeutischen Zwecken. 
Für alle anderen Anwendungsformen ist eine einfache Ausnahmebewilligung zu 
therapeutischen Zwecken notwendig. 
Dermatologische Präparate sind nicht verboten. 
IN GEWISSEN SPORTARTEN VERBOTENE WIRKSTOFFE 
Pl. Alkohol 
Alkohol (Ethanol) ist in den folgenden Sportarten im Wettkampf verboten. Der Nachweis 
erfolgt durch Atemtest und/oder Blutproben. Der Grenzwert (in g/l) für einen Doping- 
verstoss ist für jede Sportart angegeben. 
Aerosport (FAI) 
0.20 
Karate (WFK) 
0.10 
Automobilsport (FIA) 
0.10 
Moderner Fünfkampf (für Schiessdiszipli- 
nen) (UIPM) 
0.10 
Billard (WCBS) 
0.20 
Motorradsport (FIM) 
0.00 
Bogenschiessen (FITA) 
0.10 
Ski (FIS) 
0.10 
Boules (CMSB) 
0.10 
P2. Betablocker 
Falls nichts anderes angegeben, so sind Betablocker im Wettkampf in den folgenden 
Sportarten verboten: Aerosport (FAI), Automobilsport (FIA), Bogenschiessen (FITA) 
[auch ausserhalb des Wettkampfes verboten], Billard (WCBS), Bob (FIBT), Boules 
(CMSB), Bridge (FMB), Curling (WCF), Gymnastik (FIG), Kegeln (FIQ), Moderner 
Fünfkampf (UIPM) [für Schtessdisziplinen], Motorradsport (FIM), Ringen (FILA), Schach 
(FIDE), Segeln (ISAF) [nur für Steuerleute], Schiessen (ISSF) [auch ausserhalb des 
Wettkampfes verboten], Ski (FIS) [Skisprung, Free Style Snowboard], Schwimmen 
(FINA) [im Tauchen und Synchronschwimmen]. 
Betablocker schliessen ein, sind aber nicht beschränkt auf: 
Acebutolol 
Labetalol 
Alprenolol 
Levobunolol 
Atenolol 
Metipranolol 
Betaxolol 
Metoprolol 
Bisoprolol 
Nadolol 
Bunolol 
Oxprenolol 
Carteolol 
Pindolol 
Carvedilol 
Propranolol 
Celiprolol 
Sotalol 
Esmolol 
Timolol 
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