Volltext: Politische Flugblätter

19 
stehen, läßt die Staatsbürger Jahre lang auf die gerichtlichen Ent— 
scheidungen warten, dadurch das Ansehen der Gerichte schwächen, und 
pfiffigkeit und Unehrlichkeit diese Zustände ausbeuten, von den andern 
volkswirthschaftlichen Nachtheilen nicht zu reden. 
Reform der Justiz in allen Theilen in volksthümlicher 
der Erfahrung und der Wissenschaft entsprechender Weise 
ist daher mehr als man glaubt ein tüchtiges Mittel den sitt— 
lichen Geist im Volke zu heben. 
Die Reform in dieser Weise in allen Theilen der Rechtspflege 
durchgeführt, wird gewiß nicht zu einer an die ehemalige Patrimonial⸗ 
gerichtsbarkeit mahnenden Verstümmlung derselben, wie man sie in feu⸗ 
dalen Kreisen, in welchen man nach Herrschaft über Andere strebt, 
führen. 
Der Geist des Rechtes, der in der Justiz herrschen soll, und die 
Gesetzmäßigkeit soll nicht minder in der Behandlung aller andern 
zffentlichen Angelegenheiten insbesonders gegenüber den Ansprüchen der 
Staatsgewalt an die Privatrechte der Staatsbürger herrschen. 
Der Grundsatz daß dem Staatswohle alles weichen müss e, welcher 
allen extremen Parteien bisher gedient hat, — durch welchen die Durch⸗ 
führung der Grundentlastung so wie die Ablösung der Grundlasten, 
obwohl eine im Prinzipe von der demokratischen Partei des Jahres 
1848, die andere von der bureaukratisch-absoluten Partei des Jahres 
1853 angelegt war mit Verletzung von Privatrechten erfolgte und 
dessen gefährlichste Anwendung wir jetzt in Kriegszeiten selbst erlebt 
haben — muß eine weise dem Rechte entsprechende Modifizirung in 
der Theorie, und Praxis erfahren. * 
Vor allem gehört wohl dazu, daß die Administrativ⸗VBeamten im 
weitern Sinne (politische und Finanz⸗Beamten) in Oesterreich anders 
gebildet werden als bisher, daß hier insbesonders mehr auf Fähigkeiten 
*8*
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.