Volltext: Politische Flugblätter

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Recht und Pflicht zu verbreiten und alles fromme Wesen wird als über— 
flüssig vernachlässigt, wenn nicht verspotteteee. 
Die Schule kann dann, wenn sie auch besser wäre, ohne Mithilfe 
der Familie nichts erzielen. 
Ohne religiösen und sittlichen Halt tritt der Jüngling in die 
Welt, ausgesetzt allen Verlockungen und Gefahren, die Dank unseren 
polizeilichen Einrichtungen sich überall ungenirt zeigen. 
Das Mädchen wird, anstatt am Heerde und im Hause Tüchtiges 
zu lernen, in irgend einer Mädchenschule von oberflächlich gebildeten 
Lehrerinnen dressirt, und dann auf den Markt, Ball, Soiree, Theater 
und wie diese Ausstellungsorte heißen, geworfen. 
Sie bestrebt sich eine Koquette innen und außen zu werden — 
würde selbst eine verständige Mutter sich der Lächerlichkeit und Dumm— 
heit widersetzen, es nützt nichts — sie und die Tochter müssen dem 
Götzen Mode opfern. 
Ein besseres Zeugniß des niederen geistigen Grades der meisten 
Frauen und Mädchen, als die Putzsucht, wie sie jetzt betrieben wird, 
und eine reichere Quelle des Verderbens für ihren Geist und die Finan— 
zen des Vaters und des Mannes gibt es nicht; da kann man freilich 
fuͤr geistige Hilfsquellen nichts erübrigen. — 
Und da soll die Familie gedeihen 
Der junge Mann, entsittlicht und entnervt durch ein flottes Jung— 
gesellenleben, blasirt für alles Höhere und Edle, beginnt nun seine 
Laufbahn im praktischen Lebeen. 
Als Geschäftsmann ist sein Streben Geld zu verdienen, um mit 
allem Komfort leben zu können — der, welcher die Beamten-Laufbahn 
erkoren, sucht vorwärts zu kommen, auch nur, um angenehm zu vegetiren. 
Weder der Eine, noch der Andere hat einen Sinn für geistigen 
Fortschritt, für die wahren Bedürfnisse der Gemeinde und des Vater— 
landes — er hat wenig anziehende Vorbilder und sieht wenig Erfolg. 
Der junge Beamte erkennt, daß nicht der Geist und die Fähigkeit 
entscheidet, sondern daß alles von der Gunst der Höheren abhängt — 
darum wird auch nicht nach geistiger Weiterbildung gestrebt, sondern 
blos um die Gnade gebuhlh t. ee 
Das Herrschen der Protektion in jeder Weise, die ungenirte Be— 
vorzugung der durch ihren Adelsgrad oder sonstige Verbindungen in
	        
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