Volltext: Gemeinde-Wahlordnung für alle Gemeinden Oberösterreichs mit Ausnahme der Städte Linz und Steyr

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cl) Personen, die im ersten oder zweiten Grade mit bereits 
gewählten Mitgliedern des Gemeindevorstandes ver 
wandt oder verschwägert sind. 
Bürgermeisterwahl. 
8 49. 
Die Wahl des Bürgermeisters findet zuerst statt. 
Kommt bei der ersten Abstimmung zu dieser Wahl 
eine absolute Stimmenmehrheit nicht zustande, so ist eine 
zweite Abstimmung vorzunehmen. 
Falls sich auch bei der zweiten Abstimmung keine ab 
solute Stimmenmehrheit ergibt, ist eine engere Wahl 
durchzuführen. 
Bei der engeren Wahl haben sich die Wählenden auf 
jene zwei Mitglieder des Gemeindeausschusses zu be 
schränken, welche bei der zweiten Abstimmung die relativ 
meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit 
entscheidet das Los, wer in die engere Wahl einzubeziehen 
ist. Jede Stimme, die bei der engeren Wahl auf andere 
Personen entfällt, ist ungültig. Ergibt sich bei der engeren 
Wahl Stimmengleichheit, so entscheidet ebenfalls das 
Los. 
Wapl des Gemeindevorstandes sowie der Komniissionen usw. 
8 50. 
Nach Vollzug der Wahl des Bürgermeisters hat die 
Wahl der übrigen Gemeindevorstandsmitglieder zu er 
folgen. 
Ist nur e i n Bürgermeisterstellvertreter und e i n Ge 
meinderat zu wählen, so ist der Wahlvorgang folgender: 
Die Gemeindeausschußmitglieder der Partei, welcher 
die meisten Gemeindeausschußsitze zukommen, wählen den 
Bürgermeisterstellvertreter. Hierauf wählen die Gemeinde- 
ausschußmitglieder der zweitstärksten Gemeindeausschuß 
partei den Gemeinderat, vorausgesetzt, daß diese zweit 
stärkste Gemeindeausschußpartei mindestens ein Sechstel 
der Gemeindeausschußsitze erhalten hat. 
Haben die beiden in Betracht kommenden Parteien 
eine gleiche Anzahl von Gemeindeausschußsitzen, so hat
	        
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