Volltext: Das Exlibris

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chtigt auch die Exlibris-Kunst und veröffentlicht Tauschlisten für seine 
7Jkv kostenlos. 
Probehefte auf Verlangen frei vom Verlag Parcus & Eo., München, Pilotystraße 7. 
Das Exlibris / Von Kranz Kleifchmann 
Der ausgezeichneten, vor allem kulturhistorisch bedeutenden Wochenschrift „Das 
Bayerland" (München, Bayerland-Verlag H. Eder, Schellingstraße 41) entnehmen mir 
nachstehenden Aufsatz. Der Wächter. 
echwere Bücherlasten wanderten im Sommer 
1623 auf den Bücken von Saumtieren und 
Eseln über die Alpenpässe gen Italien, nach Rom 
in die Vatikanische Bibliothek. Es waren die 
Bücher und Handschriften der Bibliotheea 
Palatina, der Heidelberger Bibliothek, die nach 
der Einnahme Heidelbergs durch die ligistische 
Armee unter Tillys Führung von Kurfürst 
Maximilian von Bayern dem Papst 
Gregor XV. geschenkt worden waren. 
Bevor aber die wertvolle Bücherei, die fürst¬ 
licher Bücherfreude und Gönnerschaft ihr 
Werden verdankte, über die Alpen ging, er¬ 
hielten die Werke ein Zeichen eingeklebt, das 
ihre Herkunft und Bestimmung anzeigte und 
in kurzen stolzen Worten Heidelbergs Fall und 
des Kurfürsten Schenkung an Gregor XV. 
verkündete: 
„Sum de Bibliotheea, quam Heidelberga 
capta, Spolium fecit, & 
P. M. 
Gregorio XV. 
trophaeum misit 
MaximilianusVtriusqueBavariae Dux & c. S. B.I. 
Archidapifer et Princeps Elector. 
Anno Christi M. D. C. XXIII. 
In diesem Zeichen, das der bayerische Kur¬ 
fürst von dem Kupferstecher Raphael 
S a d e l e r in München hatte stechen und in 
die Werke der Palatina einkleben lassen, tritt 
uns in besonders auffallender 'Weise das 
Bibliothekzeichen — das Exlibris — ent¬ 
gegen und kennzeichnet sich bestimmt als das, 
was es ist und sein soll: eine Eigentums- 
b e z e i ch n u n g. Es nennt die Heidelberger 
Bibliothek, der das damit bezeichnete Buck) 
gehörte, und den Papst, dem es fortan gehören 
sollte. And damit wird uns sofort und ohne 
weiteres Wesen und Zweck des „Exlibris" klar, 
das merkwürdigerweise, trotzdem es eine fast 
fünfthalbhundertjährige Geschichte hinter sich 
hat, trotzdem es in der Neuzeit zum förmlichen 
Sammelobjekt und zu: Modesache geworden, 
trotzdem es eine ganze Literatur hervorgerufen 
und selbst die bedeutendsten Künstler sich zu 
Diensten gemacht hat, in der Allgemeinheit 
nicht immer das richtige Verständnis gefunden 
hat. Wie aus vorstehendem ersichtlich, ist es 
bestimmt, in die Bücher geklebt zu werden, um 
diesen das Merkmal des Besitztums, die Bezeich¬ 
nung des Eigentümers zu geben und sie auf 
solche Weise diesem zu sichern. Es ist also als 
richtige Eigentumsmarke oder Eignerzeichen zu 
betrachten, das nebenbei durch seine Ausstattung 
auch den damit versehenen Büchern zum 
Schmuck dienen soll. Die hiefür gegen früher 
selten mehr gehörte Benennung „Bücher¬ 
zeichen" ist unzutreffend und irreführend, da sie 
den Zweck nicht trifft und zur Verwechslung 
mit dem ebenfalls oft „Bücherzeichen" benann¬ 
ten Lesezeichen führt, welch letzteres dazu be¬ 
stimmt ist, in die Bücher zwischen die Blätter 
gelegt zu werden, um die Seite zu bezeichnen, 
bei der man das unterbrochene Lesen wieder 
aufnehmen will, und das seine eigene Ge¬ 
schichte hat. 
Nichtig ist „Bibliothekzeichen", welcher Aus¬ 
druck bereits seine Erklärung in sich hat und schon 
im 18. Jahrhundert, und zwar 1762 lateinisch 
als „signum Bibliothecae" auf einem Breslauer 
Exlibris erscheint und dann 1840 erstmals in der 
Literatur vorkommt. Am besten und treffendsten 
ist es aber, von einer Verdeutschung ganz ab¬ 
zusehen und die Bezeichnung „Exlibris" bei¬ 
zubehalten. Diese stainmt daher, daß die 
Eigentümerformel der meisten Bibliothekzeichen 
mit den Worten „Ex libris" (Aus den Büchern 
des N. N.) beginnt, weshalb man mit dem 
Wiederaufleben ihres Gebrauches diese beiden 
Worte zur Bezeichnung des Gegenstandes 
wählte und sie zu ein e m Kunstworte fügte, 
das sich nicht nur bei uns in Deutschland, 
sondern in der ganzen Kulturwelt einbürgerte, 
allen Sprachen gemeinsam, international ge¬ 
worden ist, so daß die Gebildeten aller Länder 
unter „Exlibris" das verstehen, was damit 
gemeint ist. 
Wenn wir heute eine Exlibrissammlung 
durchblättern, oder eine Reihe der schönen 
Blätter aus alter und neuer Zeit betrachten, so 
werden wir uns unschwer klar, daß wir darin 
e i n S t ü ck K u n st g e s ch i ch t e, nicht we¬ 
niger aber auch ein Stück Kultur¬ 
geschichte vor uns haben, was es recht¬ 
fertigt, sich eingehender damit zu beschäftigen 
und den Arsprung und die Blütezeit, Verfall 
und Wiederaufleben dieses zeitgenössischen 
Sammelgegenstandes zu verfolgen. 
Fast jedermann ist seit seiner Schulzeit 
gewohnt, in seine Bücher seinen Namen ein¬ 
zuschreiben und sie damit als sein Eigentum zu 
bezeichnen, und huldigt dabei einer Gepflogen¬ 
heit, die so alt ist, als die Bücher selbst. Nicht 
alle wertvollen Bücher konnte man, wie es 
vordem Brauch und Notwendigkeit gewesen, 
an Ketten legen, und so schrieb Man Name und 
Stand, auch den Ort der Eigentümer ein, als 
welche im Mittelalter zumeist die Klöster und 
nur ausgezeichnete Personen in Betracht kamen; 
dem fügte man zuweilen auch noch ein kenn¬ 
zeichnendes oder schmückendes Beiwerk an, 
wofür in erster Linie Wappen galten. In 
einem klösterlichen Buche mit einer Vorrede 
von 1454 findet sich bereits ein Kapitel über das 
Amt der Buchmeisterei, in dem die Vorschrift
	        
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