Volltext: Der Arbeitsvertrag

a) wenn der Hilfsarbeiter bei Abschluß des Arbeits 
vertrages den Gewerbeinhaber durch Vorzeigung 
falscher oder verfälschter Arbeitsbücher oder Zeug 
nisse hintergangen oder ihn über das Bestehen eines 
anderen, den Hilfsarbeiter gleichzeitig verpflichtenden 
Arbeitsverhältnisses in einen Irrtum versetzt hat; 
d) wenn er zu der mit ihm vereinbarten Arbeit un 
fähig befunden wird; 
c) wenn er der Trunksucht verfällt und wiederholt 
fruchtlos verwarnt wurde; 
ck) wenn er sich eines Diebstahls, einer Veruntreuung 
oder einer sonstigen strafbaren Handlung schuldig 
macht, welche ihn des Vertrauens des Gewerbe 
inhabers unwürdig erscheinen läßt; 
e) wenn er ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis verrät 
oder ohne Einwilligung des Gewerbeinhabers ein 
der Verwendung beim Gewerbe abträgliches Neben 
geschäft betreibt; 
5) wenn er die Arbeit unbefugt verlassen hat oder be 
harrlich seine pflichten vernachlässigt oder die übrigen 
Hilfsarbeiter oder die Hausgenossen zum Ungehorsam, 
zur Auflehnung gegen den Gewerbeinhaber, zu un 
ordentlichem Lebenswandel oder zu unsittlichen oder 
gesetzwidrigen Handlungen zu verleiten sucht; 
§) wenn er sich einer groben Lhrenbeleidigung, Körper 
verletzung oder gefährlichen Drohung gegen den 
Gewerbeinhaber oder dessen Hausgenossen, oder gegen 
die übrigen Hilfsarbeiter schuldig macht, oder un 
geachtet vorausgegangener Verwarnung mit Feuer 
und Acht unvorsichtig umgeht; 
b) wenn er mit einer ansteckenden Krankheit behaftet 
ist oder durch eigenes Verschulden arbeitsunfähig 
wird, oder wenn die unverschuldete Arbeitsunfähig 
keit über vier Wochen dauert und 
L) wenn er länger als ^ Tage gefänglich angehalten 
wird. 
Von den einschlägigen Entscheidungen der Gewerbe 
gerichte seien hier angeführt: 
all a. Ein Arbeiter, welcher bei Aufnahme in die Ar 
beit versprochen hat sein Arbeitsbuch dem Fabrikanten in
	        
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