föueUett.
Ätt Betreff der gestatteten Durchfuhr der tür
kischen Münzen unter dm vorgeschriebenen Borsich»
Len. Map i2.
Bestimmung eines Joches bey der neuen Steu
erregulirung auf 2600 Klafter. Map 15.
In Betref der Requisiten zu einer Heirach
der Militärmannschaft nach der zweyten Classe.
Map 1,5.
Wie sich bey einer von den Kriminalgerichten
veranlaßten Streifung zu benehmen sey. Map 17.
Wegen der Transitozollfreyheit der aus den
teutschen Erblandern nach Galicien durch Un
gern transitirenden Feilschaften. Map 17.
Vorschrift, wie nach der bey Uebernahme deS
gefammten Bruderschaftvermögens vorzugehen»
Map 17.
In Betreff der sich meldenden Akatholiken ,
dann der wechselseitigen Duldung wird verschiede
nes angeordnet. Map 17.
Wegen der Gerichtsbarkeit in Criminalibugr
und Civiübus für einen zum Militär gehörigen
Landmann. Map 19.
Wem künftig die Gcrichtsdiener - und Thür
hütherstellen zu verleihen sind. Map 19.
Wem die Verleihung der Veniae astatis. ein
geräumet ist. Map 19.
Welche Geistliche bey einem Testament als
Zeugen gültig sind. Map 20.
Von jenen Brautleuten, die wenigstens ein
Mahl öffentlich verkündet werden, ist kein Jura
ment abzunehmen. Map 20.
Die Stämpelung der Spitzen betreffend« Map