Volltext: Landeskunde und Chronik zur Gesetzkunde des Landes ob der Enns. Zweyter Band. (2 / 1786)

föueUett. 
Ätt Betreff der gestatteten Durchfuhr der tür 
kischen Münzen unter dm vorgeschriebenen Borsich» 
Len. Map i2. 
Bestimmung eines Joches bey der neuen Steu 
erregulirung auf 2600 Klafter. Map 15. 
In Betref der Requisiten zu einer Heirach 
der Militärmannschaft nach der zweyten Classe. 
Map 1,5. 
Wie sich bey einer von den Kriminalgerichten 
veranlaßten Streifung zu benehmen sey. Map 17. 
Wegen der Transitozollfreyheit der aus den 
teutschen Erblandern nach Galicien durch Un 
gern transitirenden Feilschaften. Map 17. 
Vorschrift, wie nach der bey Uebernahme deS 
gefammten Bruderschaftvermögens vorzugehen» 
Map 17. 
In Betreff der sich meldenden Akatholiken , 
dann der wechselseitigen Duldung wird verschiede 
nes angeordnet. Map 17. 
Wegen der Gerichtsbarkeit in Criminalibugr 
und Civiübus für einen zum Militär gehörigen 
Landmann. Map 19. 
Wem künftig die Gcrichtsdiener - und Thür 
hütherstellen zu verleihen sind. Map 19. 
Wem die Verleihung der Veniae astatis. ein 
geräumet ist. Map 19. 
Welche Geistliche bey einem Testament als 
Zeugen gültig sind. Map 20. 
Von jenen Brautleuten, die wenigstens ein 
Mahl öffentlich verkündet werden, ist kein Jura 
ment abzunehmen. Map 20. 
Die Stämpelung der Spitzen betreffend« Map
	        
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