Volltext: Landeskunde und Chronik zur Gesetzkunde des Landes ob der Enns. Zweyter Band. (2 / 1786)

Vuellen. n; 
Me mit obrigkeitlichen Paßen, oder Liefer- 
scheinen, in Betreff der ausgeführten und mit Pas 
sen von Vicegespanen versehenen Naturalfuhren; sind 
so wie jene, welche von den Lieferungörtern leer 
kommen und mit proviantamtlichcn Rekognitio- 
nen versehen sind, dann alles für die k. k. Trup 
pen bestimmte Hornschlachtvieh, wenn es mit von 
der Hofkanzelley und der Hofkammer ausgestellte Pas 
sen versehen ist, von den landesfürstlichcn undPri- 
vatwegschranken-oder Brückenmauthen frey zu paffi- 
rcn. Marz 26. 
Erledigte theologischen Lehrstühle sind durch den 
Konkurs zu vergeben, wovon die Drdensgeistlichen 
^ nicht auszuschließen sind. Marz 23, 
M Die Feuergewehrfabrikgesellen sind von der 
Rekrutensiellung frey. April 3. 
Im Falle bey der Abgabe eines Soldaten zn 
Provincialnothdurft das Dominium nicht im Stan 
de wäre einen anderen diensttauglichen Mann zu. 
stellen, ist die Stellung desselben aus dem ganzen 
Werbbezirk zu veranlassen. April 3. 
In Zollfachen hat die erste Notionschöpfung 
gegen Jeden ohne Unterschied des Standes die 
Bancalgefallsadministration. Die Adelichen, und 
Honoratiores aber sind bey dem Conseß in causis 
surami Piincipis & Coipmissoram in ^Ordnung 
der Bankalnotion zu consiituiren. April 8. 
Das Schuldensteuerpönale hat nach dem Tode 
nicht mehr statt. April 8. 
Verboth, an der Ens von aufschlagbaren 
Sachen auf Schiffen nichts zu führen, die Ein 
fuhr des Biers bey Konfiskation verbothen. Apr. *0*
	        
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