Volltext: 70 Jahre Kuranstalt Bad Hall

Beim Franzoseneinfall 1809 kam auch eine Abteilung nach 
Hall, woselbst die Häuser des Marktes und der Umgebung ge¬ 
plündert wurden. Selbst die Kirche blieb nicht verschont und 
neben anderen Gefäßen ward auch das Ziborium geraubt. 
Zur Aufbewahrung der heiligen Hostien wurde anläßlich des 
Fehlens eines Ziboriums dem Pfarrherrn vom Bürger Josef 
Scheichenfehlner eine Zuckerbüchse*) aus Steingut von runder 
Gestalt, 2-5 Zoll hoch und 4 Zoll breit, zur Verfügung gestellt 
und lange Zeit hindurch versah diese Zuckerbüchse den Dienst 
eines Ziboriums im Tabernakel der Haller Kirche. Als sie 
durch ein Ziborium ersetzt wurde, konnte man sich natürlich 
nicht dazu entschließen, sie dem profanen, ursprünglichen Zweck 
wieder zuzuführen, sondern man bewahrte sie im Pfarrarchiv 
als Andenken an eine Zeit großer Not auf. Zur Erinnerung 
an ihre Verwendung als kirchliches Gefäß wurden drei Blätter 
des Obersten Ramme, vom Volke ganz bezeichnend „Rainauf" 
genannt, der mit seinem gefürchteten Passauer Kriegsvolke 
von Wels her durch Hall zog und auf seinem Rückmärsche den 
Ort abermals berührte. 
Von demselben Jahre ist auch zu berichten, daß Kaiser 
Matthias die Marktfreiheiten bestätigte, was auch 1629 durch 
Kaiser Ferdinand II., 1638 durch Ferdinand III. und 1660 
durch Leopold I. geschah. 
Aus dem Jahre 1644 stammen das älteste vorhandene 
Urbar und die Ratsprotokolle des Marktes. 
Daß Hall bis zum Jahre 1644 der landesfürstlichen Burg¬ 
grafschaft in Steyr zugeteilt tvar, wurde bereits, erwähnt. 
(Fragment eines übn censualis Dynastiae Styrensis bei Rauch, 
Scpt. Rrm. Austr. Tom. II, fol. 455.) 1644 wurde nun der 
gevogtete Markt Hall mit dem ganzen Hallerischen Landes- 
Pfarrkirchen bei Bad Hall, von Ost gesehen. 
gerichtsbezirk und den dazu gehörigen Zünften, ferner die 
gevogtete Pfarre Waldnenkirchen und die Aemter Ober- und 
Niederhofmark und Niederrohr mit der Hofwiese daselbst von 
der Burggrafschaft Steyr abgetrennt und von Kaiser Fer¬ 
dinand III. dein Grafen Maximilian von Trautmannsdorff 
gegen ein der Hofkammer gegebenes Darlehen von 125.000 fl. 
pfandweise mit allen eigentümlichen Rechten übergeben. Den 
Untertanen war in einem am 1. Juni 1644 ausgestellten Briefe 
aufgetragen worden, der neuen Obrigkeit „den schuldigen 
Gehorsam und die gewöhnlichen Dienste zu leisten". 
1684 erfolgte die Verlegung des am Kirchweihtag zu 
Prüherswang abgehaltenen Marktes nach Hall, wo er noch 
gegenwärtig am Michaelstage abgehalten wird. Diese Ver¬ 
legung fand nach Uebereinkunft zwischen dem Pfarrer von 
Pfarrkirchen und dem Magistrate Hall statt. 
1706 wurden die Marktprivilegien von Kaiser Josef I., 
1713 von Karl VI. und 1793 von Franz I. bestätigt. 
im Innern angebracht, die Inschriften enthalten, und zwar 
zwei in lateinischer und eine in deutscher Sprache. 
Daß düs Christentum im Hallgau frühzeitig verbreitet 
war, ist urkundlich nachweisbar, in erster Linie aus der bereits 
erwähnten Stiftungsurkunde des Klosters Kremsmünster. Auch 
in dem ebenfalls schon erwähnten Bestätignngsbriefe Kaiser 
Karls des Großen wird von einer Kirche am Sulzbach2) ge¬ 
sprochen. Allerdings ist unter dieser Kirche die heutige Kirche 
zu Pfarrkirchen zu verstehen. Sie war die Hauptkirche im Hall¬ 
gau und kommt unter dem Namen „die Kirche Hall" in der 
Bestätigungsbulle des Papstes Alexander III. 1179 und des 
Papstes Jnnocenz IV. vom Jahre 1247 vor. 1249 wird sie 
bereits eine Pfarrkirche geheißen. Sie war demhl. Georg geweiht. 
*) Die Zuckerbüchse als Ziborium. (Christi. Kunstblätter 1861, 
Nr. 7 und 8.) 
2) P. Florian Wimmer: Die Kirchenbauten in Hall. (Christliche 
Kunstblätter 1871, Nr. 4, 6.)
	        
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