Volltext: Die militärische, wirtschaftliche und finanzielle Rüstung Deutschlands von der Reichsgründung bis zum Ausbruch des Weltkrieges (Erster Band)

II. Der Ausbau des Deutschen Heeres vom Regierungs 
antritt Kaiser Milhelms II. bis zur Jahrhundertwende. 
Hierzu Anlage Nr. 9 bis 15, Anhang S. 369 bis 387, Tabelle 5 bis 9, Skizze b und c. 
Die Anfänge der Regierungszeit 
Kaiser Wilhelms II. 
Nach den tragischen hundert Tagen bestieg am 15. Juni 1888 Wil 
helm H. den deutschen Kaiserthron. In den militärischen Traditionen 
seines Hauses aufgewachsen, sah er in der Sorge für die Wehrmacht das 
Vermächtnis seiner Vorfahren und eine seiner vornehmsten Herrscher 
aufgaben. „So gehören wir zusammen — Ich und die Armee —, so sind 
wir füreinander geboren, und so wollen wir unaufhörlich zusammenhalten, 
möge nach Gottes Willen Friede oder Sturm sein", hatte der junge 
Kaiser in einem Erlaß an die Armee gelobt. Mit starker Betonung tat 
er gleichzeitig aber in der Thronrede bei Eröffnung des Reichstages seinen 
Entschluß kund, „Frieden zu halten mit jedermann". „Meine Liebe zum 
Deutschen Heere und meine Stellung zu demselben werden mich niemals 
in Versuchung führen, dem Lande die Wohltaten des Friedens zu ver 
kümmern, wenn der Krieg nicht eine durch den Angriff aus das Reich oder 
auf dessen Verbündete uns aufgezwungene Notwendigkeit ist. Anser Heer 
soll uns den Frieden sichern und wenn er uns dennoch gebrochen wird, 
imstande sein, ihn mit Ehren zu erkämpfen. Seine Stärke zu Angriffs 
kriegen zu benutzen liegt meinem Herzen fern. Deutschland bedarf weder 
neuen Kriegsruhms, noch irgendwelcher Eroberungen, nachdem es sich die 
Berechtigung, als einige und unabhängige Ration zu bestehen, endgültig 
erkämpft hat." 
In den ersten Jahren der Regierungszeit Kaiser Wilhelms II. er 
folgte unter dem im April 1889 zum Preußischen Kriegsminister ernannten 
General der Infanterie v. Verdy du Vernois^) zu Beginn des Jahres 
1890 eine erstmalige Erweiterung des Rahmens der deutschen Heeres 
organisation, die ihre bisherige Entwicklung zu einem gewissen Abschluß 
und sie mit den im Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 niedergelegten 
Richtlinien^) wieder mehr in Einklang brachte. Diese waren im allgemeinen 
für die Gliederung der taktischen Einheiten und ihre Zusammenfassung zu 
höheren Verbänden maßgebend geblieben; nur die Feldartillerie hatte einen 
9 Kriegsminister von 1889 bis 1890. — 2 ) S. 4 ff. und Anlage Nr. 5.
	        
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