Volltext: Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft. Anlagen zum ersten Band (1,2)

Die militärische Rüstung — Anhang. 
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Das Präsenzgeseh von 1899 erhöhte die Ctatsstärken zwar wiederum; infolge 
Veschneidung seines Inhalts durch den Reichstag* *) jedoch nicht in dem von der 
Heeresverwaltung für erforderlich gehaltenen, von ihr bereits auf das mindeste be 
schränkten Amfange. Die große Mehrzahl der Infanterie-Bataillone erhielt als 
künftigen niedrigen Etat eine Stärke von 570, der Rest als hohen Etat eine Stärke 
von 640 Anteroffizieren und Mann 2 ). An Neubildungen brachte dieses Gesetz nur ein 
Infanterie-Bataillon, aus dem mit einem Jäger-Bataillon ein weiteres „kleines" 
Regiment formiert und einer bestehenden Brigade eingegliedert wurde. 
Mit dem Anwachsen der Zahl ihrer Friedenskadres sowie mit der durch die 
zweijährige Dienstzeit bedingten schnelleren Zunahme des Veurlaubtenstandes erfuhr 
auch die Kriegsformation der Infanterie») während der neunziger Jahre 
eine fortschreitende Vermehrung. Allerdings kam mit der Beseitigung der Halb- 
bataillone die vordem bei einer Mobilmachung vorgesehene und durch diese Kadres 
wesentlich begünstigte Verstärkung der aktiven Regimenter um je ein viertes (Voll-) 
Bataillon in Fortfall; dadurch erlitt die Kriegsformation der aktiven Armee einen 
Ausfall von rund 60 Bataillonen, zumal die „kleinen" Regimenter zunächst auch nur 
zu je zwei Bataillonen mobil werden sollten*). Abgesehen von dieser Abweichung 
war nunmehr die Dreigliederung eines Regiments im allgemeinen zur Regel ge 
worden, wodurch gleichzeitig auch eine Vermehrung der Zahl der Reserve- und Land 
wehr-Regimenter bzw. Brigaden ermöglicht wurde. Die Landwehrtruppenteile — auch 
diejenigen anderer Waffengattungen —, die ursprünglich als immobile Formationen 
nur für das Vesatzungsheer vorgesehen waren, sollten seit Anfang der neunziger Jahre 
größtenteils „mobil", d. h. mit bespannten Fahrzeugen ausgestattet»), aufgestellt und 
gegebenenfalls auch zu einer Verwendung beim Feldheere herangezogen werden. Den 
aus mobilen Landwehr-Infanterie-Regimentern zu formierenden „gemischten Land 
wehr-Brigaden" sollten, soweit verfügbar, auch Landwehrtruppenteile anderer Waffen 
gattungen zugeteilt werden. 
Kavallerie. 
Die Friedensstärke der Kavallerie-Regimenter betrug Ende der achtziger Jahre 
durchschnittlich je 692 Anteroffiziere und Mann, 667 Dienstpferde (ohne Offiziers- 
Pferde); diese Stärke schlug das Verdysche Programm unter gleichzeitiger Ver 
mehrung des Ausbildungspersonals bei jedem Regiment um 110 Mann und 
110 Pferde zu erhöhen vor. Cs wollte dadurch den Regimentern schon im Frieden 
die für eine Mobilmachung ihrer je vier Eskadrons annähernd erforderliche Stärke 
gebend), ohne daß sie wie bisher auf Abgaben der zurückbleibenden Schwadronen ange 
wiesen waren, während letztere für ihre Aufgaben als Crsatz-Cskadrons bereits im 
Frieden mit ausreichendem Personal und Pferden versehen werden sollten. Hinter 
diesem Vorschlag blieb die Erhöhung der Friedensstärke, die durch das Crgänzungs- 
gesetz von 1890 eingeleitet und durch das Präsenzgesetz von 1893 neu geregelt wurde, 
erheblich zurück. Rur wenige Regimenter erhielten als neuen hohen Etat eine Stärke 
*) Text-Band S. 55. — 2 ) Tabelle 10. 
») über Kriegsstärke und Zusammensetzung der Infanterietruppen Tabelle 20. 
*) Die im Mobilmachungsfalle aufzustellenden Ersatz-Bataillone der „kleinen" 
Regimenter hatten nur zwei Kompagnien (mit einem Rekruten-Depot). 
ß ) über Kriegsstärke und Zusammensetzung der Kavallerietruppen Tabelle 20.
	        
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