Volltext: Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft. Anlagen zum ersten Band (1,2)

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Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft — Anlage-Band. 
den mittleren Etat von 600 Köpfen als künftigen niedrigen Etat vorzusehen. Aber 
auch diese Forderung ließ sich infolge Kürzung der Vorlage durch den Reichstags) nur 
zum Teil verwirklichen, so daß von der Ausstattung einer größeren Anzahl von Batail 
lonen mit dem hohen Etat abgesehen und der für die große Mehrzahl der Batail 
lone bestimmte neue niedrige Etat auf 596 Köpfe herabgesetzt werden mußte. Die 
Jäger-Bataillone erhielten abweichend von der Infanterie infolge Hinzurechnung von 
Personal, das bei der Infanterie zu den Regimentsstäben gehörte (Hornisten usw.), 
zum größten Teil eine Stärke von 614 (niedriger Etat), zum geringeren Teil den 
hohen Etat von 679 Unteroffizieren und Mann. 
An Neubildungen hatte Kriegsminister v. Verdy, neben den für die Formierung 
der 5. bayerischen Division^) erforderlichen und durch das Crgänzungsgesetz von 1890 
bewilligten Truppenteilen * 3 ), 84 Infanterie-Bataillone — für jede Brigade ein Batail 
lon mit hohem Etat — vorgesehen, die in erster Linie als Stämme für Reservesorma- 
tionen dienen sollten. Dieser Vorschlag wurde für die Wehrvorlage von 1893 unter 
geringer Verminderung der Zahl der anzufordernden Bataillone vom Kriegsmini 
sterium zwar zunächst beibehalten; die Bataillone waren jedoch nicht mehr als Kadres 
für Reserveformationen gedacht, sollten vielmehr nach Einführung der zweijährigen 
Dienstzeit in erster Linie zur Entlastung bei der Truppenausbildung dienen. Mit 
diesem neuen Vestimmungszweck wurde der Vorschlag in der endgültigen Heeresvor 
lage schließlich dahin abgeändert, jedes Infanterie-Regiment mit einem Halbbataillon 
auszustatten 4 ). Die mit dem Präsenzgesetz von 1893 bewilligte Errichtung dieser 
173 vierten Bataillone erfolgte in einer infolge Herabsetzung der beantragten Präsenz 
erhöhung verkürzten Stärke von je 193 Unteroffizieren und Mann im Herbst 1893. 
Weitgehende Änderungen der Stärkeverhältnisie brachte im Jahre 1897 die 
Umwandlung der vierten Bataillone 3 * ) in 42 neue Regimenter — davon 40 zu je zwei 
Bataillonen 3 ) — und 19 Brigaden 7 ) mit sich. Um den aus je zwei Halbbataillonen 
zusammengelegten 86 Bataillonen 8 ) wenigstens eine Stärke von je 501 Unteroffizieren 
und Mann als neuen niedrigen Etat geben zu können, mußte bei den übrigen Batail 
lonen der hohe Etat von 660 auf 639, der bisherige niedrige von 596 auf einen 
neuen mittleren Etat von 573 Köpfen herabgesetzt werden. Die Friedensstärke der 
Bataillone sank damit zum Teil unter das 1893 auch vom Reichstag anerkannte 
Mindestmaß und war bei den neu gebildeten Regimentern so gering, daß eine gründ 
liche Ausbildung in Frage gestellt und ihre Mobilmachungsbereitschaft angesichts der 
geringen „Ausrückestärke" empfindlich beeinträchtigt waren. 
*) Text-Band 'S. 41. 
2) Text-Band S. 27, Fußnote 2. 
3 ) Zwei Brigadestäbe, zwei Regimenter unter Verwendung von zwei bayerischem 
Jäger-Bataillonen; Tabelle 6. 
4 ) Text-Band S. 35. 
5 ) Text-Band S. 46 ff. 
«) Aus den 20 bayerischen Halbbataillonen wurden zwei Regimenter zu je drei 
Bataillonen und nur zwei zu je zwei Bataillonen gebildet. 
7 ) Eine (bayerische) Brigade erhielt den normalen Bestand von zwei Regi 
mentern zu je drei Bataillonen, alle übrigen neugebildeten Brigaden hatten je zwei 
(„kleine") Regimenter mit je zwei Bataillonen; vier „kleine" Regimenter wurden., 
bereits bestehenden Brigaden eingegliedert. 
8 ) Ein Halbbataillon wurde vollständig ausgelöst.
	        
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