Volltext: Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft. Anlagen zum ersten Band (1,2)

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Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft — Anlage-Band. 
Die Fußartillerie hatte durch die Trennung der beiden Schwesterwaffen, 
die ihre Tätigkeit auf eine Mitwirkung bei der Festungsverteidigung oder Belage 
rung einschränkte, den Zusammenhang mit dem Feldheere fast vollständig verloren. 
Die Ausschließung von der Teilnahme an feldkriegsmäßigen Übungen und Manövern 
drückte der Fußartillerie den Stempel einer „Nebenwaffe" auf und hatte dadurch die 
Entwicklung ihrer Organisation wie auch ihrer Bewaffnung 4 * * * ) beeinträchtigt, ebenso 
ihrem Ansehen innerhalb der Armee Abbruch getan. 
In der Friedensgliederung unterstanden die in der Negel zu je zwei 
Bataillonen (je vier Kompagnien) gegliederten Fußartillerie-Regimenter (1875: 13, 
1888: 14) und vereinzelt selbständigen Bataillone (1875: 3, 1888: 2) seit 1887 der 
neuerrichteten General-Inspektion der Fußartillerie, nach Fortfall von Brigade- 
kommandos durch Vermittlung von vier Inspektionen 2 ); Bayern hatte zunächst mit 
der gemeinschaftlichen Spitze für Feld- und Fußartillerie 8 ) auch bei letzterer den 
Vrigadeverband beibehalten. In der Mehrzahl der Korpsbezirke stand je ein 
Regiment oder selbständiges Bataillon; das Generalkommando war vorgesetzte 
Dienststelle jedoch nur in Verwaltungs- und Disziplinarsachen. In Festungen hatten 
besondere Artillerie-Offiziere vom Platz alle die artilleristische Festungsverteidigung 
betreffenden Angelegenheiten zu bearbeiten. Bei der Artillerie- (Fußartillerie-) 
Schießschule befand sich eine Lehr-Kompagnie. Oberfeuerwerkerschulen — je eine in 
Preußen und Bayern — dienten zur Ausbildung von Unteroffizieren als Feuerwerks 
personal (Unteroffiziere und Offiziere). Eine ähnliche Ausbildung erhielt das Zeug 
personal (Unteroffiziere und Offiziere), das mit der Beaufsichtigung des Geräts in den 
Depots, Artillerie-Werkstätten 4 ) und auf den Schießplätzen betraut war. 
Die Kriegsorganisation der Fußartillerie war ihrem doppelten Auf 
gabengebiet als Belagerungs- und als Festungsartillerie entsprechend gestaltet. Die 
Belagerungsartillerie wurde bei einer Mobilmachung in Artillerie-Be- 
lagerungstrains organisiert, die aus einer bestimmten Menge von Geschützen mit 
Munition, Fahrzeugen, Geräten usw. bestanden, aber keinen unmittelbaren Zu 
sammenhang mit der Truppe hatten. Letztere besaß keine feststehende Geschütz- 
bewaffnung, wurde vielmehr an allen Geschützarten ausgebildet, um im Kriegsfälle 
nach Bedarf zur Besetzung der Belagerungstrains oder als Festungsartillerie ver 
wendet werden zu können. Die Belagerungstrains wurden im Bedarfsfälle mit der 
Eisenbahn unbespannt nach dem Verwendungsort befördert, um dort erst den zu 
ihrer Bedienung bestimmten Truppenteilen übergeben zu werden. Als solche waren 
vornehmlich aktive Fußartillerieformationen vorgesehen, deren Friedensgliederung 
man nach Möglichkeit in der Velagerungsorganisation beizubehalten suchte. Diese 
Formationen hatten mit einer geringen Zahl durchweg erst im Mobilmachungsfalle 
durch Aushebung beschaffter Pferde die zugeteilten Geschütze usw. in Stellung zu 
bringen, wo alsdann eine Fußartillerie-Kompagnie in der Regel eine Batterie (sechs 
Geschütze) aus den Belagerungstrains zur Bedienung zugewiesen erhalten sollte. Die 
zunächst vorhandenen zwei „großen" Trains mit je 400 Geschützen verschiedenen 
Kalibers waren Anfang der achtziger Jahre in drei Trains umgewandelt worden, 
die einheitlich in je vier Sektionen, jede mit 60 Geschützen, derart gegliedert wurden, 
*) Text-Band S. 243 ff. 
2 ) Den Inspektionen unterstanden außerdem die Artillerie-Depot-Inspektionen 
mit unterstellten Artillerie-Depots, in denen die für eine Mobilmachung bereit 
gehaltenen Waffen und Geräte lagerten (Text-Band S. 393 f.).. 
8 ) Anhang S. 360. — 4 ) Text-Band S. 391 f.
	        
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