Volltext: Ellenbrechtskirchen

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Ort Pabo de Zulling von dm Grafen von Bogen, bezüglich deren 
Vogteirechte daselbst in Pfandbesitz hatte.*) 
Bogen-Windberg'sche Ministerialien sehen wir wiederholt in Urkunden 
mit den Herrn von Zollingen auftreten. Dies führt uns in das 
Gebiet der Grafen von Bogen, wo wir in der Pfarre Auerbach 
ein „Zollingen" finden. 2) 
Ein drittes „Zolling" ist im Landgericht Moosburg 3 ) und 
schließlich ein weiteres „Zolling" im Gericht Aichach, Rentamt 
München,^) welches aber heutzutage Zahling genannt wird. 
In einem dieser Zollingen hielt Pfalzgraf Otto 1177—1182 
einen Gerichtstag ab. 1 2 3 4 5 ) 
Nun weisen uns alle bereits bei „Ellenbrechtskirchen" vorgeführten 
Belege deutlich auf das „ZuHingen" bei Landau als die Heimat 
unserer Familie hin. 
Wie die Zollingen-Ellenbrechtskirchen in der zweiten 
Hälfte des 12. Jahrhunderts besonders in dem von Bamberg aus 
gestifteten Kloster Aldersbach häufig auftreten, so finden wir 
ihre Vorfahren, welche sich nur von Z o l l i n g e u schrieben in der ersten 
Hälfte des genannten Jahrhunderts sehr oft im Traditionskodex der 
älterm Bamberger Kloster -Gründung, im Stifte Prüfning 
an der Donau ob Regensburg. 
1) Codex traditionum Niederaltaich in Mon. boic. XI S. 21 bei Schilderung der 
Vogteiverhältuisse unter Graf Adalbert von Bogen: „Ins siurn advocatis in 
aliquibus locis aliis obligationis titulo exposuit“ so „item obligationis titulo 
Paboni de Zulling uillam in Usterling locauit“ (ca. 1193). 
2) 3 oll in g viila. St p tan 353, 21 im Gt. Hengersberg, nnmittelbar vorher 
z. 18 Aurpach p. templ. ad confluenteni Aurpach rivi in Scbwartzaham. 
Es ist wohl dasselbe „Zollingen. Ldgt. Deggendorf; Pf. Auerbach." Quell, 
u. Erört. I 138 Note 1. 
3) Quell, u. Erört. I 293 Note 6 „Zolling, Pfd., Ldgt. Moosbnrg". 
Slpian 201, Gericht Moosburg. Z. 7, 8 „Zolling, p. templ. nob. dom. 
ad Abam. Ob. Zolling p. temple." Dies ist Oberzolling bei Freisiug: Hund 
Cbartular von Ebersberg. 
4) Apian 145, 16. Zolling (Rote 4 Zahling) pag. templ. Gt. Aichach. 
5) Mon boic. IX 463. Da es sich um eine Kloster Weihenstephaner Sache handelte, 
so ist wohl Zollingen im Gt. Moosburg gemeint. Von diesem Zollingen schrieb 
sich eine von unsern Zollingen gänzlich verschiedene Familie. S. Index zu M. b. IX.
	        
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