Volltext: Zur Schwarzaist-Triftangelegenheit

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Vereines" in Anspruch nehmen, unstreitig aber die unabweislichc 
thatsächliche Berichtigung darstellen. 
Herr Direktor Newald ist meines Erachtens nunmehr unter allen 
Umständen hiezu strenge verpflichtet, und zwar mit Rücksicht 
1. auf das große Interesse der ganzen Sache; 
2. auf die nunmehr auch öffentlich angegriffene Ehre der viel 
geschmähten Sachverständigen, und 
3. auf das bestehende österr. Preßgesetz (ZK. 19—21). 
Erst nach dieser Veröffentlichung wird der unbefangene Leser zu 
zu urtheilen im Stande sein. 
Linz, den 18. Juni 1880. 
Dem Herrn Newald zugestellt: Franz Woitdrük IN. p., 
Wien, den 23. Juni 1880. *• k. Forstrath und 
oberösterr. Lcmdes-Forstinspektor. 
Herr Direktor Newald antwortete hierauf ausweichend und beab 
sichtigt erst jetzt die Final-Entscheidung des hohen Verwaltungs 
Gerichtshofes abzuwarten, womit ich mich nicht zufrieden stellen kann. 
Mein diesfälliges erneuertes Ansuchen ließ der Herr Redakteur unbe 
antwortet. 
Dem letzteren ist es auch bekannt, daß an kompetenter hoher 
Stelle bereits im Jänner 1879 erkannt wurde, „daß es schon nicht 
gut um eine Sache stehen kann, wenn man zu deren Vertretung nur 
noch mit Entstellungen aller Art und mit nicht zu verantwortenden 
Angriffen gegen Männer vorzugehen weiß, deren Ehrenhaftigkeit, 
Gewissenhaftigkeit und «Sachkenntnis keinem Zweifel unterliegen;" 
daß ferner „das vervollständigte Gutachten der Sachverständigen von 
derselben hohen Stelle im Jänner 1880 in jeder Beziehung als ein 
musterhaftes und gediegenes bezeichnet worden ist." 
Ich füge noch bei, daß die Sachverständigen endlich von hoch 
achtbarer Seite aufgefordert wurden, die erlittenen unverdienten An-
	        
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