Volltext: Bittere Wahrheiten!

8 
denen wir vertrauen, eben weil wir sie kennen. Vas 
neue Volkshaus muh vom wirklichen vertrauen des 
Volkes getragen werden. Lin inniges Verhältnis muh 
zwischen dem Volk und seinen Gewählten bestehen 
und das ganze Volk muh unmittelbar zur Teilnahme 
an seiner eigenen Gesetzgebung herangezogen werden, 
etwa in folgender weise: 
ln jedem Wahlbezirk wirdzunächst 
von allen Parteien gemeinsam ein 
ständiger Wählerausschuh aufgestellt. 
Dieser besteht je nach Gröhe des Wahlbezirkes und 
Verschiedenheit der Parteien aus 20—30 Vertrauens 
männern, die aus allen Gemeinden unmittelbar vom 
Volke gewählt werden, fllfo Menschen, mit denen 
die Wähler zusammen leben, die sie genau kennen 
und mit denen sie täglich verkehren, zu denen sie mit 
einem Wort wirklich vertrauen haben. 
Vieser ständige Wählerausschutz 
bildet die g e se tz g e b e n d e K ö c p e r s ch a st 
e r st e r 1 n st a n z: er ist der unmittelbare klusdruck 
des Volkswillens, welcher durch seine Vermittlung 
im Parlament zum Ausdruck kommen soll. Zu die 
sem Zwecke schlägt der Ausschuh entweder aus sei 
ner Mitte oder aus dem Volke die Abgeordneten vor, 
die ihrerseits wieder dem Ausschuh genau bekannt 
sein müssen und führt deren Wahl im Bezirk durch. 
Damit ist also die enge Verbindung zwischen Wäh 
lern und Volksvertretern gesichert. 
Der ständige Wählerausschuh muh unausgesetzt 
dem Abgeordneten zur Seite stehen, vermitteln, auf 
klären, bis in den fernsten Winkel des Landes. Der 
Volksvertreter bleibt in ständiger Verbindung mit 
seinem Wahlbezirk, vor jeder wichtigeren Beschluß 
fassung des Parlaments hat ec sich mit dem wähler- 
ausschuh und durch diesen mit den Wählern zu be 
sprechen, nach jeder Beschlußfassung in gleicher weise 
Bericht zu erstatten, wo der Abgeordnete nicht selbst 
erscheinen und sprechen kann, muh der wähleraus- 
schuh bis in die letzte Gemeinde hinaus die Bespre 
chung und Berichterstattung übernehmen, v a s v o l k
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.