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Arbeitslosigkeit selbsttätig zurück. Aber dieser Umschwung, dieser Gesun
dungsprozeß wird immerhin geraume Zeit in Anspruch nehmen, während
der wertvolle Arbeitskräfte brachliegen.
Es ist freilich sinnwidrig, daß wir in Oesterreich noch immer aus
ländische Arbeiter verwenden, so zum Beispiel für den Zuckerrübenbau. Für
die „Vereinzelung" der Zuckerrübe werden in Oesterreich slowakische Wan
derarbeiter verwendet, die in einer Anzahl von 15.000 jährlich auf 6 Mo
nate zu uns kommen. Jeder dieser Arbeiter verdient in halbjähriger Akkord
arbeit rund 1000 Schilling; das sind also 15 Millionen Schilling, die
alljährlich ausländischen Arbeitern zufließen. Es wird behauptet, daß
unsere eigenen Leute für diese Arbeit unfähig sind. Doch stehen heute schon
etwa 200 Mühlviertler hiefür in Verwendung und zwar zur vollsten Zu
friedenheit ihrer Dienstgeber. Für das Mühlviertel ist die Uebernahme
dieser Arbeit darum besonders günstig, weil sie im Mai und Juni und dann
wieder ab Mitte September bis Mitte November erfolgt. Da im Mühl
viertel die Heuernte erst Ende Juni stattfindet, die Getreideernte Ende
Juli bis Ende August, die Kartoffelernte im September, so kann die
Saisonarbeit im Rübenbau gerade zu einer Zeit versehen werden, zu der
im Mühlviertel keine Erntearbeiten zu leisten sind. Die Rübenbauarbeit
wird am leichtesten von Kindern erlernt. Sie gehen, IZjährig, eine Saison
mit den gelernten Arbeitern mit. Im nächsten Jahr können 2 Kinder schon
die Arbeit eines Erwachsenen leisten. Durch diese Schulung würden keinerlei
Kosten erwachsen und unseren fleißigen Mühlviertlern eine sehr bedeutende
Berdienstmöglichkeit erschlossen werden.
Wir haben in unserem Programm für den Nationalrat als eine
Art großzügiger produktiver Arbeitslosenfürsorge die Einführung der Ar-
beitsdienstpflicht gefordert. Obwohl ein diesfälliger Gesetzesantrag im Na
tionalrat eingebracht wurde, scheint doch wenig Hoffnung dafür zu be
stehen, daß diese Forderung in absehbarer Zeit verwirklicht wird. Der ober
österreichische Landtag hat aber nicht die Möglichkeit, ein derartiges Gesetz
für Oberösterreich allein zu beschließen, wohl aber hätte das Land die
Möglichkeit, einen freiwilligen Arbeitsdienst einzurichten, der der Wirtschaft
des Landes neue Möglichkeiten erschließen könnte. Das Land würde unver
heirateten, im Bezüge der Arbeitslosenunterstützung stehenden Männern
gegen Abfuhr dieser Unterstützung ausreichende Verpflegung, Unter
kunft und Bekleidung gewähren, wenn sie sich verpflichten, ohne
besondere Entlohnung gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Wir zwei
feln nicht daran — und Versuche, die in dieser Richtung schon
gemacht wurden, bestätigen diesen Optimismus — daß sich einige
Tausend junger Männer finden werden, die ein gesichertes, geregeltes
und tätiges Leben dem müßigen und freudlosen Dasein des Arbeits
losen vorziehen und das um so eher, wenn ihnen aus diesem gelei
steten freiwilligen Arbeitsdienst Vorteile erwachsen (zum Beispiel: Bevor
zugung bei Erlangung öffentlicher Anstellungen, Siedlungsrecht usw.).
Ebenso wie bei der Einführung der Arbeitsdienstpflicht, wäre es auch
beim freiwilligen Arbeitsdienst vollkommen sinnwidrig, die Arbeitskräfte
für solche Arbeiten zu verwenden, die bisher von der Privatwirtschaft oder