Volltext: Was will der Heimatblock?

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in. Das Steuerwesen. 
Durch die Aenderung der Abgabenteilung erhält das Land Ober- 
österreich vom Bund nunmehr höhere Zuweisungen als bisher. Da sich das 
Land Oberösterreich rühmt, daß es ein durchaus ausgeglichenes Budget hat, 
so ist es selbstverständlich, daß diese Mehreinnahme zur so oft verheißenen 
Steuersenkung zu verwenden ist. 
Wir fordern: 
Der Mehreingang aus der Abgabenteilung ist ausschließlich für 
Steuerabstriche zu verwenden. Demgemäß ist vor allem die Lohnabgabe als 
eine höchst unsoziale Steuer abzubauen. 
Eine höchst ungerechte Landessteuer ist die Landeszweckabgabe 
(Kopfsteuer). Dieses Unikum unter den Steuergesetzen vergißt wohl mit 
Absicht darauf, die Bemesiungsgrundlage zu nennen, auf der der Steuer 
satz fußt. 
Wir fordern 
die Abänderung des Gesetzes über die Landeszweckabgabe in der Art, daß 
die Bemessungsgrundlage dieser Steuer einwandfrei klargestellt wird. 
Von der landwirtschaftlichen Grundsteuer wurde schon im Pro 
gramm zum Nationalrat gesprochen. Da die Grundsteuer eine Landes 
steuer ist, so hat der Landtag die Möglichkeit, hier Abhilfe zu schaffen. 
Wir fordern 
die Reform der Grundsteuer in der Art, daß ihre Höhe in ein Verhältnis 
zu dem jeweiligen Preis der hauptsächlichsten landwirtschaftlichen Erzeug- 
niffe (Getreide, Vieh) gesetzt wird. 
Schwere Mißstände ergeben sich erfahrungsgemäß auch bei der 
Veranlagung landwirtschaftlicher Betriebe zur Einkommensteuer und zur 
Warenumsatzsteuer. Bei beiden Steuern sind Pauschalabfindungen zulässig. 
Lehnt der Landwirt die Pauschalierung ab, weil ihm der Pauschalbetrag 
zu hoch erscheint, so verlangt die Steuerbehörde die Vorlage eines Steuer 
bekenntnisses. Dieses versteht der Landwirt in den meisten Fällen nicht 
richtig abzufassen und kommt dadurch schwer zu Schaden. Es handelt sich 
hier um Bundessteuern, deren Abänderung nicht im Wirkungskreis des 
Landtages liegt, doch könnte das Land die Betriebsergebnisse einzelner 
bäuerlicher Wirtschaftstypen (je nach Größe, Bodenbeschaffenheit, Orts 
lage) amtlich festlegen und darauf hinwirken, daß diese amtlichen Ergeb 
nisse von der Steuerbehörde zur Grundlage der Steuerbemessung ge 
nommen werden. 
Wir fordern daher 
die amtliche Erhebung durch das Land über die Betriebsergebnisie der 
einzelnen landwirtschaftlichen Betriebstypen als Grundlage der Steuer- 
bemessung. 
Der Wirkungskreis des Landes bietet wenig Möglichkeiten, die 
heimische Produktion gegen die Auslandskonkurrenz zu schützen, es wäre
	        
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